Deutsche Tageszeitung - Rechtsextremer Publizist Zemmour wegen Beihilfe zur Volksverhetzung vor Gericht

Rechtsextremer Publizist Zemmour wegen Beihilfe zur Volksverhetzung vor Gericht


Rechtsextremer Publizist Zemmour wegen Beihilfe zur Volksverhetzung vor Gericht
Rechtsextremer Publizist Zemmour wegen Beihilfe zur Volksverhetzung vor Gericht / Foto: ©

Der französische Publizist und potenzielle Präsidentschaftskandidat Éric Zemmour muss sich einmal mehr wegen fremdenfeindlicher Äußerungen vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt am Mittwoch in Paris erschien Zemmour nicht. "Wir wollen verhindern, dass sich die Umgebung des Gerichtes in ein Fernsehstudio verwandelt", hatte sein Anwalt Olivier Pardon am Vorabend gesagt.

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Etwa 20 junge Anhänger des rechtsextremen Publizisten versammelten sich vor dem Gericht und zeigten sich mit einer französischen Fahne. Zemmour hatte in einer TV-Debatte im September 2020 unbegleitete minderjährige Migranten als "Diebe, Mörder und Vergewaltiger" verunglimpft. Er ist nun wegen Beteiligung an Volksverhetzung und rassistischer Beleidigung angeklagt.

Der Prozess hatte wegen der hohen Zahl von Nebenklägern verschoben werden müssen. Unter den etwa 30 Nebenklägern sind antirassistische Organisationen, aber auch mehrere Départements-Räte, die sich um minderjährige Migranten kümmern.

Zemmour hat bereits etwa 15 Verfahren hinter sich. In zwei Fällen wurde er wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. In einem der Fälle hat er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, der sich noch nicht geäußert hat. In anderen Verfahren wurde er frei gesprochen, aber es stehen noch Berufungsverfahren aus.

Der aus einer algerisch-jüdischen Familie stammende ehemalige Journalist liegt in Umfragen derzeit mit der rechtspopulistischen Kandidatin Marine Le Pen etwa Kopf an Kopf. In einzelnen Umfragen hatte er sie bereits überholt.

Es wird damit gerechnet, dass er Ende November seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl im April 2022 bekannt gibt. Auch Vorbestrafte dürfen kandidieren, so lange sie nicht ihr passives Wahlrecht verloren habe.

(V.Sørensen--DTZ)

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