Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen

Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen


Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen
Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen / Foto: ©

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den aus dem Irak stammenden 29-jährigen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unter anderem wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge schuldig. Er hatte das versklavte fünfjährige Mädchen 2015 bei großer Hitze in der Sonne angebunden.

Textgröße ändern:

Zuvor hatte er das Mädchen und dessen Mutter, die ebenfalls als Sklavin im Haushalt des Angeklagten leben musste, laut Anklage der Bundesanwaltschaft wiederholt erniedrigt und misshandelt. Der Angeklagte Taha A.-J. handelte dabei gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W., die unter anderem für ihre Beteiligung am Tod des Kinds schon vor rund einem Monat in einem separaten Prozess vom OLG in München zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das getötete kleine Mädchen gehörte ebenso wie seine Mutter zur religiösen Minderheit der Jesiden, an denen der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak einen Völkermord verübte. Die Mutter überlebte, sie nahm als Nebenklägerin an dem Prozess gegen A.-J. teil. Sie erhielt durch das Urteil zugleich ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Das Urteil entsprach weitgehend der Anklageforderung. Die Verteidigung hatte keinen Antrag gestellt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung

Nach Angaben des britischen Premierministers Andy Burnham deutet einiges darauf hin, dass der Iran an verdächtigen Aktivitäten an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands beteiligt war. "Es gibt starke Hinweise darauf, dass der Iran eine Rolle bei den Ereignissen gespielt hat, die sich an diesem Wochenende auf dem Stützpunkt der Royal Air Force in Fairford zugetragen haben", sagte der Labour-Politiker am Mittwoch in einem Interview mit der BBC.

Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe

Angesichts der Mitgliedschaft von Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp bei der vom Verfassungsschutz beobachteten Roten Hilfe wird auch das Thema Linksextremismus eine Rolle bei einem Vorgespräch für mögliche rot-grün-rote Sondierungen in Berlin spielen. "Wir werden das thematisieren", sagte SPD-Spitzenkandidat Krach am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Er erwarte, dass Eralp hierzu ihre Position erläutere und die Gründe sowohl für ihre am Dienstag bekannt gewordene Mitgliedschaft als auch für ihren Austritt im vergangenen Jahr nenne.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet

Mit einem in letzter Minute gefundenen Kompromiss will die schwarz-rote Koalition weitere Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung für kommendes Jahr abwenden. Eine tiefer greifende Reform verschob die Bundesregierung aber auf Mitte 2027 - der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Reformentwurf zielt vor allem auf eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegekassen ab. Zentrale Fragen sind weiter zwischen Union und SPD umstritten.

Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat Bereitschaft signalisiert, ihre Elterngeldreform noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, "dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind", sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. Offen zeigte sie sich auch dafür, die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten doch beizubehalten.

Textgröße ändern: