Deutsche Tageszeitung - Altmaier: Bundesverfassungsgericht macht Handeln in Corona-Krise möglich

Altmaier: Bundesverfassungsgericht macht Handeln in Corona-Krise möglich


Altmaier: Bundesverfassungsgericht macht Handeln in Corona-Krise möglich
Altmaier: Bundesverfassungsgericht macht Handeln in Corona-Krise möglich / Foto: ©

Vertreter der scheidenden Bundesregierung haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Corona-Maßnahmen begrüßt. Die Beschlüsse seien "staatspolitisch klug" und "rechtlich überzeugend", erklärte der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag auf Twitter. Sie gäben alter und neuer Regierung "die Chance zur Gemeinsamkeit". Handeln sei damals wie heute möglich. "Der Ball liegt bei Parlament & Regierung."

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Der scheidende Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sah den Kurs der bisherigen Regierung "in der Pandemiebekämpfung bestätigt", obgleich dieser mit "schwerwiegenden Einschränkungen" verbunden gewesen sei. Damit sei es aber gelungen, die Infektionszahlen zu senken. Er sei sicher, dass dies auch das Ziel der künftigen Regierung sei. Bund und Länder müssten nun "alles Notwendige tun, um Menschenleben zu retten".

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse verkündet, die im Juni ausgelaufen war. Demnach waren sowohl Schulschließungen als auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zulässig. Die Spitzen von Bund und Ländern beraten ab Mittag über die Corona-Lage.

Zurückhaltend zu der Verfassungsgerichtsentscheidung äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle. "Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss", erklärte er auf Twitter.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte die künftige Ampel-Koalition auf, "ihren fahrlässigen Widerstand" gegen die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzugeben. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seien "eine gute Nachricht für die Handlungsfähigkeit des Staates", sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Er hoffe, dass die künftige Bundesregierung nun "auch koordinierte Maßnahmen wie eine neue Bundesnotbremse nicht mehr ausschließt".

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten beschlossen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen zu lassen. Damit sind Ausgangsbeschränkungen sowie die generelle Schließung von Geschäften, Schulen oder Kitas derzeit nicht möglich.

Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Verbreitung der neuen Omikron-Variante waren die Rufe nach einer Verschärfung der Maßnahmen aber nochmals lauter geworden. Bund und Länder beraten ab dem Mittag in einer Telefonkonferenz über die Situation. Laut dem geschäftsführenden Kanzleramtsminister Helge Braun waren aber im Vorfeld keine Beschlüsse geplant.

(I.Beryonev--DTZ)

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