Deutsche Tageszeitung - Mutmaßliche IS-Rückkehrerin ab Januar in Sachsen-Anhalt vor Gericht

Mutmaßliche IS-Rückkehrerin ab Januar in Sachsen-Anhalt vor Gericht


Mutmaßliche IS-Rückkehrerin ab Januar in Sachsen-Anhalt vor Gericht
Mutmaßliche IS-Rückkehrerin ab Januar in Sachsen-Anhalt vor Gericht / Foto: ©

Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin muss sich ab Januar in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft Leonora M. Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS), Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vor, wie das OLG am Dienstag in Naumburg mitteilte.

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Für den Prozess, der am 25. Januar beginnt, setzte das OLG zunächst Termine bis Mai an. M. soll der Anklage zufolge als Jugendliche im März 2015 über die Türkei nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Wenige Tage später habe sie einen im IS-Sicherheitsapparat arbeitenden Mann geheiratet und mit ihm zusammen zwischen Herbst 2015 und Juni 2017 in Rakka gelebt.

M. habe sich um den Haushalt gekümmert und ihrem Mann die Tätigkeit für den IS ermöglicht. Sie habe ihm unter anderem ein Bewerbungsschreiben für den IS-Geheimdienst aufgesetzt, wo er dann auch zeitweise tätig gewesen sei.

Die Angeklagte arbeitete laut Bundesanwaltschaft darüber hinaus eigenständig für den IS und war drei Monate in einem Krankenhaus der Organisation eingesetzt. Ende 2015 habe sie begonnen, für den IS-Geheimdienst Frauen von Kämpfern auszuforschen. Die Angeklagte habe 2015 auch eine halbautomatische Pistole und ein Sturmgewehr besessen, um ihre IS-Zugehörigkeit zu demonstrieren.

Ende Juni 2015 habe sich M.s Mann eine 33-jährige Jesidin als Sklavin gekauft, um sie mit ihren beiden Kindern gewinnbringend weiterzuverkaufen. M. habe die verletzte 33-Jährige daraufhin auf Anweisung gepflegt. Sie habe versucht, sie vom IS zu überzeugen. Die Sklavin sei anschließend weiterverkauft worden.

2019 stellte sich M. der Anklage zufolge kurdischen Einheiten, nachdem sie bereits wegen weitreichender Gebietsverluste des IS umhergezogen war. Bis zur ihrer Rückkehr nach Deutschland befand sich M. in mehreren Flüchtlingslagern. Sie wurde im Dezember vergangenen Jahres bei ihrer Einreise festgenommen und befand sich bis Anfang Januar in Untersuchungshaft.

(I.Beryonev--DTZ)

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