Deutsche Tageszeitung - Unionsländer wollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Unionsländer wollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte


Unionsländer wollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Unionsländer wollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte / Foto: ©

Die unionsgeführten Länder sind mit der Forderung nach Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in die Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise gegangen. In einem Beschlussentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es: "Die weiterhin zu hohe Zahl ungeimpfter Personen in Deutschland ist die Hauptursache für die hohe Infektionsdynamik und die damit einhergehenden Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung."

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Die Bundesregierung solle "die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht" zügig einleiten. Die am 18. November beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, heißt es in dem Beschlussvorschlag weiter.

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollen sich demnach Bund und Länder unter anderem darauf verständigen, dass Ungeimpfte "sich nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen" dürfen. Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter zwölf Jahren sollten bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt werden.

Als weitere Schutzmaßnahme sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden, da dort ein besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen bestehe. Bei Großveranstaltungen soll die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden.

Die Unionsländer wollen zudem erreichen, dass der Bund - sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vom Deutschen Bundestag festgestellt wird – bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz dahingehend anpasst, dass die Maßnahmen des Paragraf 28a Absatz 1 den Ländern vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen. Darin ist detailliert geregelt, welche Corona-Maßnahmen die Bundesländer erlassen können - von Maskenpflicht über Kontaktbeschränkungen bis hin zu Betriebsschließungen.

In Gebieten mit einer außerordentlich hohen 7-Tages-Inzidenz können über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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