Deutsche Tageszeitung - Buschmann: Rechtseinschränkung wegen Corona darf nicht "neue Normalität" werden

Buschmann: Rechtseinschränkung wegen Corona darf nicht "neue Normalität" werden


Buschmann: Rechtseinschränkung wegen Corona darf nicht "neue Normalität" werden
Buschmann: Rechtseinschränkung wegen Corona darf nicht "neue Normalität" werden / Foto: ©

Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach der Corona-Pandemie so schnell wie möglich zu einem umfassenden Schutz von Grund- und Freiheitsrechten zurückkehren. In der Corona-Krise "waren wir bereit, viele Zumutungen auf uns zu nehmen", sagte er am Donnerstag zur Amtsübernahme in Berlin. Dies gelte auch weiter, solange die Pandemie andauere. "Aber genau daran wollen wir uns nicht als neue Normalität gewöhnen."

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Wichtigste Aufgabe der neuen Regierung sei derzeit "die Überwindung der Corona-Krise", sagte der liberale Justizminister. Nach der Pandemie müsse der Schutz von Grundrechten und Freiheiten dann "eine Top-Priorität der Regierungspolitik werden".

Als weitere Schwerpunkte seiner Arbeit nannte Buschmann den Schutz von Grundrechten im digitalen Raum, das Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, ein Recht auf Verschlüsselung und neue Regelung im Bundespolizeigesetz ohne Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen.

Die "richtige Balance von Freiheit und Sicherheit" müsse im Rechtsstaat "immer neu ausgehandelt werden", betonte Buschmann. Er werde sich dafür einsetzen, "dass die Freiheit das entsprechende Gewicht in dieser Balance erhalten wird".

Mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen für unterschiedliche Lebensentwürfe verwies Buschmann auf die von der Ampel-Koalition geplante Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft. Sie soll es jenseits von Liebesbeziehungen oder Ehe zwei volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Buschmann nannte etwa "ältere Menschen, die sich beistehen wollen, um nicht ins Heim zu gehen, oder Alleinerziehende, die sich bei der Kindererziehung gegenseitig unterstützen wollen".

Als weiteres Vorhaben verwies Buschmann auf die vollständige Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Zudem nannte er den besseren Schutz von Lesbischen, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen vor Diskriminierung. Vorantreiben will Buschmann schließlich die Digitalisierung der Justiz sowie im Unternehmensrecht etwa über erleichterte digitale Gesellschaftsgründungen.

Als seinen parlamentarischen Staatssekretär ernannte Buschmann am Donnerstag den Rechtsanwalt Benjamin Strasser. Der 34-Jährige war in der FDP-Fraktion im Bundestag unter anderem für Inneres und den Untersuchungsausschuss zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz zuständig. Zudem war er Sprecher für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Antisemitismusbeauftragter der FDP-Fraktion.

(M.Dylatov--DTZ)

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