Deutsche Tageszeitung - Beschlussvorlage: Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ab 28. Dezember

Beschlussvorlage: Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ab 28. Dezember


Beschlussvorlage: Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ab 28. Dezember
Beschlussvorlage: Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ab 28. Dezember / Foto: ©

Um die Ausbreitung der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus zu bremsen, sollen Kontaktbeschränkungen bald auch für Geimpfte und Genesene gelten. Ab dem 28. Dezember sollen an privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen nur noch maximal zehn Menschen teilnehmen können: Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts für die Spitzenberatungen mit den Ländern am Dienstag hervor. Die Obergrenze soll für private Treffen in Innenräumen ebenso wie im Außenbereich gelten.

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Bund und Länder wollen der Vorlage zufolge zudem die Corona-Impfkampagne weiter intensivieren. "Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen", heißt es in dem Papier. Die Vorlage nennt eine konkrete Zielmarke: "Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen."

Der Beschlussvorschlag ist auf Montag 11.00 Uhr datiert. Auf seiner Grundlage sollten die Chefinnen und Chefs von Bundeskanzleramt und Staatskanzleien der Länder einen endgültigen Entwurf für die Spitzenrunde am Dienstagnachmittag erstellen.

"Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten", heißt es in der Vorlage. Für die Weihnachtsfeierlichkeiten werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die Zahl der Kontakte "eigenverantwortlich zu begrenzen". Clubs und Diskotheken sollen geschlossen werden.

Zudem solle die Zahl der Teilnehmer an Großveranstaltungen im Innen- wie im Außenbereich reduziert werden. Wo genau die Obergrenze der Teilnehmerzahl liegen soll, lässt die Vorlage noch offen. Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt derzeit eine Obergrenze von 50 Teilnehmern, an Freiluftveranstaltungen dürfen bis zu 200 Menschen teilnehmen. Diese Zahlen dürften deutlich reduziert werden.

In der Vorlage richten Bund und Länder zudem einen Appell an alle Betreiber kritischer Infrastrukturen, "ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können". So soll der Betrieb der Infrastruktur auch bei einer Verschärfung der Pandemielage garantiert werden können. Es solle umgehend "ein Monitoring der Belastungssituation der kritischen Infrastrukturen vorgenommen und darauf basierend Handlungsempfehlungen erarbeitet werden".

Die Vorlage sieht zudem die Verlängerung finanzieller Hilfen für besonders betroffene Branchen vor. Ausdrücklich genannt werden die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport sowie das KFW-Sonderprogramm.

Bund und Länder zeigen sich in dem Entwurf äußerst besorgt über die Verbreitung der Omikron-Variante: "In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von zwei bis drei Tagen verdoppelt, das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit", heißt es darin. "Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen."

(P.Tomczyk--DTZ)

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