Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht verhandelt im März über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz

Verwaltungsgericht verhandelt im März über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz


Verwaltungsgericht verhandelt im März über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz
Verwaltungsgericht verhandelt im März über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz / Foto: ©

Das Kölner Verwaltungsgericht wird am 8. und 9. März über Klagen der AfD und ihrer Jugendorganisation gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandeln. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es geht um insgesamt vier Klagen der AfD und der Jungen Alternative (JA) gegen die Einstufung als Verdachtsfälle oder als gesicherte Fälle für eine rechtsextremistische Bestrebung durch das BfV.

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Ob bereits am 9. März Entscheidungen verkündet werden, ist laut Gericht offen. Mit ihren Klagen zielt die AfD darauf ab, dem Verfassungsschutz eine entsprechende Einstufung der Gesamtpartei, des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels sowie der JA und eine daraus folgende Beobachtung zu verbieten. Auch öffentliche Mitteilungen dieses Inhalts will die Partei dem Bundesamt untersagen lassen.

Im Fall der Einstufung der Gesamtpartei ist auch ein paralleles Eilverfahren anhängig. In dessen Verlauf verkündete das Kölner Verwaltungsgericht im März vergangenen Jahres einen sogenannten Hängebeschluss, der dem Verfassungsschutz eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst verbietet. Begründet wurde dies damit, dass ansonsten in nicht vertretbarer Weise in die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit für Parteien eingegriffen werde. Zuvor war die Sache öffentlich geworden.

Eine weitere Klage der AfD richtet sich gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass der sogenannte Flügel etwa 7000 Mitglieder gehabt habe. Auch in diesem Fall ist ein Eilverfahren anhängig, den Erlass eines Hängebeschlusses lehnten die Richter aber ab. Mit der Entscheidung über die vier Klagen sollen laut Gericht auch diese beiden parallelen Eilverfahren erledigt werden.

Die Verhandlung über die AfD-Klagen war ursprünglich schon für das vergangene Jahr erwartet worden. Ein für Anfang Juli geplanter Termin wurde aber wegen der juristischen Komplexität verschoben, eine mögliche Entscheidung unmittelbar vor der Bundestagswahl wollte das Gericht vermeiden, um die Wahlentscheidungen nicht zu beeinflussen. Stattdessen wurde ein Termin im ersten Quartal 2022 angestrebt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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