Deutsche Tageszeitung - München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen

München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen


München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen
München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen / Foto: ©

Der Beschluss des Stadtrats von München, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die propalästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. (Az. BVerwG 8 C 35.2)

Textgröße ändern:

Der Stadtrat hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Die BDS-Bewegung ist nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtet. Ein Bürger wollte eine Podiumsdiskussion über den Beschluss und die Gruppe abhalten, die Stadt vermietete ihm aber keinen Veranstaltungssaal. Dagegen klagte er.

Während das Verwaltungsgericht München seine Klage ablehnte, gab ihm der Verwaltungsgerichtshof in der Berufung recht. Die dagegen gerichtete Revision der Stadt München wiesen die Richterinnen und Richter in Leipzig nun zurück. Wie der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei festgestellt habe, schließe die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein, erklärten sie.

Der Stadtratsbeschluss zu BDS-Veranstaltungen sei eine nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs. Diese sei rechtswidrig und unwirksam. Bei der geplanten Veranstaltung sei auch nicht zu erwarten, dass Meinungsäußerungen in Rechtsverletzungen oder Gefährdungslagen umschlügen.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Drei Jahre nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel debattiert der Bundestag am Mittwoch (17.30 Uhr) über den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Zu Beginn der Parlamentssitzung (14.00 Uhr) stellen sich die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr, Katherina Reiche und Steffen Bilger (beide CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Verurteilung von zwei Angeklagten, die mit Dopingmitteln gehandelt haben sollen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen sie - unter anderem, weil sie Präparate mit dem Mittel Ibutamoren verkauft hätten. Dieses Mittel, auch MK-677 genannt, soll den Muskelaufbau beschleunigen. Es gilt als riskant für die Gesundheit und ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung

Im Thüringer Landtag stimmen die Abgeordneten am Mittwoch (12.00 Uhr) über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Parlaments ab. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete den Vorstoß mit dem Zerfall der BSW-Fraktion, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat. Mit der Auflösung des Parlaments will die AfD eine Neuwahl ermöglichen. Allerdings dürfte der Antrag kaum Erfolg haben. Eine Auflösung des Landtags müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden.

Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt

In Berlin trifft sich am Mittwochabend der Koalitionsausschuss, um über die anstehenden Reformvorhaben zu debattieren. Union und SPD betonten, es gehe darum, die Arbeit für die kommenden Wochen und Monate abzustecken. Ob es konkrete Beschlüsse geben wird, war zunächst unklar. Auch eine Presseunterrichtung im Anschluss an das Treffen war zunächst nicht geplant.

Textgröße ändern: