Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung mahnt weitere Aufklärung zu Missbrauch in katholischer Kirche an

Bundesregierung mahnt weitere Aufklärung zu Missbrauch in katholischer Kirche an


Bundesregierung mahnt weitere Aufklärung zu Missbrauch in katholischer Kirche an
Bundesregierung mahnt weitere Aufklärung zu Missbrauch in katholischer Kirche an / Foto: ©

Nach der Vorstellung des Gutachtens zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising hat die Bundesregierung nachdrücklich weitere Aufklärung angemahnt. Das Gutachten mache "erneut auf erschütternde Weise das Ausmaß des Missbrauchs und der Pflichtverletzung kirchlicher Würdenträger deutlich", sagte Vizeregierungssprecherin Christiane Hoffmann am Freitag in Berlin. "Der Missbrauch und das anschließende Umgehen mit diesen Taten machen fassungslos", sagte sie weiter.

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Umso dringlicher seien nun "die vollständige Aufklärung und die umfassende Aufarbeitung" der Taten sowie des Umgangs der Kirche damit, betonte die Regierungssprecherin. Das vorgelegte Gutachten sei dafür "ein wichtiger Schritt", dem aber weitere folgen müssten. "Entscheidend ist, dass das Vertrauen in den Aufarbeitungswillen der katholischen Kirche und auch von einzelnen Würdenträgern gestärkt wird", sagte Hoffmann weiter.

"Die Bundesregierung fordert eine umfassende und transparente Aufklärung", betonte die Regierungssprecherin. Das Kindeswohl und ein wirksamer Schutz vor sexuellem Missbrauch hätten "höchste Priorität", stellte sie klar. "Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bringt entsetzliches Leid für die Opfer mit sich und ist schier unbegreiflich." Die gesamte Gesellschaft müsse sich der hohen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen bewusst sein.

Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten hatte bei sämtlichen Münchner Erzbischöfen seit dem Zweiten Weltkrieg Fehlverhalten festgestellt, darunter auch beim späteren Papst Benedikt XVI. und beim amtierenden Kardinal Reinhard Marx.

Bei 42 noch lebenden und aktiven Geistlichen haben die Gutachter den Verdacht strafbaren Missbrauchshandelns, hier prüft die Staatsanwaltschaft München I mögliche Straftaten. "Wo Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten vorliegen, müssen die Strafverfolgungsbehörden deswegen ermitteln und diese konsequent verfolgen", sagte dazu ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

(U.Beriyev--DTZ)

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