Deutsche Tageszeitung - Deal der Mörder von Jogger Arbery mit US-Staatsanwaltschaft von Richterin gestoppt

Deal der Mörder von Jogger Arbery mit US-Staatsanwaltschaft von Richterin gestoppt


Deal der Mörder von Jogger Arbery mit US-Staatsanwaltschaft von Richterin gestoppt
Deal der Mörder von Jogger Arbery mit US-Staatsanwaltschaft von Richterin gestoppt / Foto: ©

Eine US-Richterin im Bundesstaat Georgia hat eine Vereinbarung von zwei der wegen Mordes an dem schwarzen Jogger Ahmaud Arbery Verurteilten mit der US-Staatsanwaltschaft verhindert. Die Bezirksrichterin Lisa Wood lehnte die Vereinbarung am Montag ab, nachdem sie die Appelle mehrerer Angehöriger von Arbery gehört hatte.

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Die am Sonntagabend öffentlich gemachte Vereinbarung sah vor, dass der Todesschütze Travis McMichael und sein Vater einen Teil ihrer lebenslangen Haftstrafe in einem Bundesgefängnis absitzen können. Im Gegenzug sollen sie sich schuldig bekennen, was einen neuen Prozess vor einem Bundesgericht vermeiden würde. In den USA haben Bundesgefängnisse grundsätzlich einen besseren Ruf als andere Gefängnisse.

Die Familie hatte sich daraufhin öffentlich empört. "Dieser Hinterzimmer-Deal stellt einen Verrat an der Familie Arbery dar", hatte der Anwalt von Arberys Mutter Wanda Cooper Jones am Montag erklärt. Die Familie sei "am Boden zerstört". "Das Justizministerium hat den Männern, die meinen Sohn ermordet haben, hinter meinem Rücken eine Abmachung angeboten, die ihnen ihre Zeit im Gefängnis erleichtert", erklärte Cooper Jones in einer Stellungnahme. Sie habe immer klar gemacht, dass sie gegen jegliche Vereinbarung mit den Männern sei.

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Kristen Clarke erklärte, dass das Justizministerium die Entscheidung des Gerichts "respektiere". Ihren Angaben zufolge habe sich ihre Behörde vor der Vereinbarung mit den Anwälten der Opferangehörigen beraten. "Vor der Unterzeichnung der vorgeschlagenen Vereinbarung, die die Geständnisse der Angeklagten in Bezug auf Hassverbrechen auf Bundesebene widerspiegelt, hat sich die Abteilung für Bürgerrechte mit den Anwälten der Opfer beraten", erklärte sie. "Das Justizministerium hat die Vereinbarung erst unterzeichnet, nachdem die Anwälte der Opfer mir mitgeteilt hatten, dass die Familie nicht dagegen sei."

Die McMichaels waren Anfang Januar wegen der Ermordung Arberys zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussichten auf Bewährung verurteilt worden. Ihr Nachbar wurde zu Lebenslang mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verurteilt.

Die drei Weißen hatten den joggenden Arbery am 23. Februar 2020 in einem Vorort von Brunswick mit zwei Autos verfolgt, weil sie ihn für einen Einbrecher hielten. Bei einem folgenden Handgemenge erschoss der mit einem Gewehr bewaffnete Travis McMichael den 25-jährigen unbewaffneten Afroamerikaner.

Der Fall wurde erst zweieinhalb Monate später publik, als ein Handyvideo von der Verfolgungsjagd und Arberys Tod öffentlich wurde. Die Aufnahmen sorgten landesweit für Empörung. Arbery wurde - zusammen mit den von Polizisten getöteten Schwarzen George Floyd und Breonna Taylor - zu einer Symbolfigur der Black-Lives-Matter-Proteste gegen Rassismus in den USA.

Nach dem Prozess gegen die drei Männer sollte im Februar ein zweiter Prozess vor einem Bundesgericht wegen des Vorwurfs eines "rassistischen Verbrechens" beginnen. Solche doppelten Verfahren sind in den USA selten, aber möglich.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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