Deutsche Tageszeitung - Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten

Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten


Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten
Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten / Foto: ©

Die als "Cottbuser Spaziergänge" bezeichneten Protestaktionen von Gegnern der Coronaschutzmaßnahmen in Brandenburg bleiben vorerst verboten. Das noch bis Sonntag geltende Verbot sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin. Die Brandenburger Polizei hatte ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen bis zu diesem Zeitpunkt erlassen.

Textgröße ändern:

Ein Bürger ging dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vor: Es erklärte das Verbot im Eilverfahren für rechtswidrig. Dagegen legte das Polizeipräsidium Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abänderte.

Die Polizei als Versammlungsbehörde habe genügend Gründe für ihre Annahme angeführt, "dass es bei künftigen unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Vorgaben der Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung komme, die in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren führten", teilte das Gericht mit.

Das ergebe sich schon aus den bisher gemachten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen. Dass die sogenannten Spaziergänge extra nicht angemeldet würden, diene erkennbar dem Zweck, "jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern". So sollten Auflagen umgangen werden.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte zu der Entscheidung, wer sich an Recht und Ordnung halte, könne jederzeit demonstrieren. "Es gelten einfache Regeln - eine Versammlung muss angemeldet werden, es braucht einen Versammlungsleiter, und die Teilnehmer müssen sich bis auf Weiteres an die Maskenpflicht halten."

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen

Zum Abschluss seines zweitägigen Staatsbesuchs in Frankreich hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Themen Raumfahrt und nukleare Abschreckung in den Mittelpunkt gestellt. Gemeinsam mit Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron besuchte er am Freitag mehrere darauf spezialisierte Unternehmen. Ein ursprünglich geplantes Mittagessen im Rathaus von Bordeaux wurde an einen anderen Ort verlegt. In der Stadt war es im Zuge der Schülerproteste in den vergangenen Tagen zu Ausschreitungen gekommen.

Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal

Nach der Verkündung des Friedensnobelpreises für die frühere IStGH-Richterin Navi Pillay verhängen die USA Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). US-Außenminister Marco Rubio erklärte am Freitag, die USA würden "sämtliche Geschäfte mit diesem Schurkengericht verbieten, seine Ressourcen beschneiden und seine Handlungsfähigkeit entscheidend schwächen".

Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung

In Berlin haben am Freitag tausende Menschen gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und für einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien demonstriert. Der Veranstalter der Aktion, das Bündnis Erneuerbare Energien (BEE), sprach von 8000 Menschen, die Polizei zählte 6000 Teilnehmer. Dem BEE gehören Unternehmen und Industrieverbände sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen an, viele der Protestteilnehmer arbeiten im Bereich der Erneuerbaren.

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn.

Textgröße ändern: