Deutsche Tageszeitung - Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen

Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen


Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen
Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen / Foto: ©

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch vor der Einführung des geplanten Bürgergeldes die umstrittenen Hartz-IV-Sanktionen aussetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes sollten die Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende neu geregelt werden, verlautete am Dienstag aus dem Bundesarbeitsministerium. "Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Sanktionen befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt."

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Danach sollten die Mitwirkungspflichten neu geregelt werden, hieß es aus dem Arbeitsministerium weiter. Es verwies zugleich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 eine gesetzliche Neuregelung der Mitwirkungspflichten verlangt hatte.

Über den Gesetzentwurf zum Sanktionsmoratorium hatte zuvor das Portal "ThePioneer" berichtet. Er soll laut Arbeitsministerium vom Kabinett im März auf den Weg gebracht werden und im Sommer in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.

Die umfassende Neuregelung des Arbeitslosengeldes II ist ein zentrales Anliegen der Ampel-Parteien. Im Koalitionsvertrag heißt es, das geplante Bürgergeld solle "die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein". Es stelle "die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt".

Die Mitwirkungspflichten der Hartz-IV-Empfänger soll es dem Koalitionsvertrag zufolge auch weiterhin geben, sie sollen aber bis "spätestens Ende 2022" neu geordnet werden. Zu den Pflichten gehört bislang etwa, dass regelmäßig Termine in der Arbeitsagentur wahrgenommen werden müssen und die Betroffenen an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Wer dies nicht tut, dem drohen Sanktionen - insbesondere die Leistungskürzung. 2019 hatte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch zu besonders weitgehenden Kürzungen geäußert.

"Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss", heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Dieses Vorhaben will Heil nun umsetzen.

(U.Beriyev--DTZ)

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