Deutsche Tageszeitung - Vereinfachte Zuwanderung jüdischer Vertriebener aus Ukraine

Vereinfachte Zuwanderung jüdischer Vertriebener aus Ukraine


Vereinfachte Zuwanderung jüdischer Vertriebener aus Ukraine
Vereinfachte Zuwanderung jüdischer Vertriebener aus Ukraine

Bund und Länder haben vereinfachte Zuwanderungsregelungen für jüdische Vertriebene aus der Ukraine genehmigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jüdische Zuwanderung trotz des Krieges in der Ukraine weiterhin möglich sei, teilte der Zentralrat der Juden mit. Eine entsprechend geänderte Anordnung sei am Freitag erlassen worden. Damit kann der Bleibeantrag direkt in Deutschland gestellt werden, Deutschkenntnisse sind anders als bisher nicht nötig.

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Zentralratspräsident Josef Schuster dankte Bund und Ländern "für die rasche und unkomplizierte Umsetzung der geänderten Anordnung". Für viele Juden aus der Ukraine sei Deutschland jetzt ein sicherer Zufluchtsort und vielleicht eine neue Heimat. "Das ist angesichts der deutschen Geschichte keine Selbstverständlichkeit. Doch Deutschland kommt seiner historischen Verantwortung nach und öffnet seine Türen für jüdische Vertriebene."

Bisher mussten Anträge auf Zuwanderung im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft gestellt werden. Dies sei aber seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nicht mehr umsetzbar, erklärte der Zentralrat. Auch bereits laufende Anträge könnten seitdem nicht mehr in der Ukraine bearbeitet werden.

Mit der geänderten Verordnung könnten Menschen jüdischer Abstammung aus der Ukraine einen Antrag auf jüdische Zuwanderung nun direkt in Deutschland bei der örtlichen jüdischen Gemeinde stellen, erklärte der Zentralrat. Diese nehme die Anträge entgegen und leite sie zur Prüfung weiter. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die jüdische Zuwanderung erfüllt sind, treffe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Voraussetzung sei, dass die Antragsteller am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben, ukrainische Staatsangehörige sind oder sich zu Kriegsbeginn mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, hieß es. Ihre jüdische Abstammung müssen die Menschen mit Originaldokumenten belegen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssten die Antragsteller aber weder eine positive Integrationsprognose vorweisen noch Deutschkenntnisse haben.

Zentralratspräsident Schuster konnte keine Zahl aus der Ukraine eintreffender Juden nennen. "Eine genaue Zahl, wie viele jüdische Geflüchtete aus der Ukraine sich an unsere Jüdischen Gemeinden gewandt haben, liegt uns noch nicht vor", sagte er der "Welt am Sonntag". "Das Bedürfnis nach Rat und Unterstützung ist jedoch groß. Viele Jüdinnen und Juden aus der Ukraine haben Verwandte hier in Deutschland und wählen entsprechend ihres Aufenthaltsortes."

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Anfang der 1990er Jahre siedelten zehntausende Juden nach Deutschland über. Sie wurden wie sogenannte Kontingentflüchtlinge aufgenommen und bekamen damit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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