Deutsche Tageszeitung - Steinbach: Bundeshaushalt 2022 sieht keine Mittel für AfD-nahe Stiftung vor

Steinbach: Bundeshaushalt 2022 sieht keine Mittel für AfD-nahe Stiftung vor


Steinbach: Bundeshaushalt 2022 sieht keine Mittel für AfD-nahe Stiftung vor
Steinbach: Bundeshaushalt 2022 sieht keine Mittel für AfD-nahe Stiftung vor

Die Bundesregierung hat für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) nach Angaben ihrer Vorsitzenden Erika Steinbach für das Haushaltsjahr 2022 keine Mittel veranschlagt. Steinbach forderte am Freitag den Bundestag auf, "dieses vorsätzliche Unterlassen der Bundesregierung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu korrigieren". Sollte dies nicht geschehen, "wird der Rechtsweg bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit fortgeführt werden", kündigte Steinbach an.

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Die Stiftungsvorsitzende warf der Bundesregierung vor, mit der Verweigerung der Mittel verhalte sie sich "rechtswidrig und demokratiefeindlich". Die Regierung sei gemäß Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. "Demgemäß hätte sie Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung in den vorliegenden Entwurf für das Jahr 2022 einstellen müssen", so Steinbach. Dies sei "in skandalöser Weise nicht geschehen".

Für alle anderen politischen Stiftungen würden allein als Globalzuschüsse Förderbeträge von insgesamt 131.959 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Der Anspruch der DES von rund sechs Millionen Euro sei nicht vorgesehen, erklärte die Stiftungsvorsitzende weiter. "Mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Chancengleichheit politischer Strömungen hat das nichts mehr zu", fügte Steinbach hinzu. Der DES stünden "spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig die Bundesmittel zu".

Beim Bundesverfassungsgericht ist bereits eine Klage gegen die bislang abgelehnte Förderung anhängig. Steinbach hatte kürzlich darauf verwiesen, dass nach den bisherigen Gepflogenheiten die politischen Stiftungen immer dann eine Förderung des Bundes erhalten, wenn die ihnen nahestehende Partei zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht. Das sei bei der AfD der Fall, weil sie 2017 und 2021 ins Parlament gewählt wurde.

Bislang ist es üblich, dass über die Bundesförderung für die parteinahen Stiftungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Bundestags entschieden wird. Der Umfang der Stiftungsförderung orientiert sich an der Stärke der jeweiligen Fraktion.

Das Bundeskabinett hatte am vergangenen Mittwoch den Budgetplan für 2022 verabschiedet. Kommende Woche wird der Entwurf im Bundestag beraten.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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