Deutsche Tageszeitung - Bundestag billigt Verlängerung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Bundestag billigt Verlängerung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr


Bundestag billigt Verlängerung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Bundestag billigt Verlängerung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Der Bundestag hat die weitere Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an zwei Einsätzen im Ausland ermöglicht: Die deutschen Beteiligungen am UN-Einsatz UNMISS im Bürgerkriegsland Südsudan sowie am Nato-Einsatz "Sea Guardian" im Mittelmeer können nun mit dem Votum des Bundestags vom Freitag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Bei UNMISS sind aktuell 13 deutsche Soldaten im Einsatz, bei "Sea Guardian" sind es 196.

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Das Mandat für den Südsudan-Einsatz sieht eine Obergrenze von unverändert 50 Bundeswehr-Soldaten vor. Bei "Sea Guardian" sinkt die Obergrenze von 650 auf 550 Soldaten.

Im Südsudan sollen die deutschen Soldaten im Rahmen der Friedensmission UNMISS "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung der Truppen stellenden Nationen helfen, wie es im Mandatsantrag der Bundesregierung heißt.

Ziel der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission UNMISS ist es, einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, zur Stabilisierung und zum Zugang für humanitäre Hilfe im Südsudan zu leisten. Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2011 an dem Einsatz. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 1,3 Millionen Euro.

Aufgabe des Nato-Einsatzes "Sea Guardian" ist es, im Mittelmeer den Seeraum zu überwachen und Terrorismus zu bekämpfen. "Sea Guardian" hat die Möglichkeit, Schiffe zu kontrollieren und zu durchsuchen, wenn es einen Verdacht auf eine Verbindung zu terroristischen Organisationen gibt. Die Nato hatte den Einsatz 2016 beschlossen.

Das Einsatzgebiet umfasst laut Mandatsantrag das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in küstennahen Gewässern ist dem Mandat zufolge nur dann möglich, wenn der betroffene Anrainerstaat seine Zustimmung erteilt.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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