Deutsche Tageszeitung - NRW-Städte scheitern mit Beschwerde gegen Kosten durch Prostituiertenschutzgesetz

NRW-Städte scheitern mit Beschwerde gegen Kosten durch Prostituiertenschutzgesetz


NRW-Städte scheitern mit Beschwerde gegen Kosten durch Prostituiertenschutzgesetz
NRW-Städte scheitern mit Beschwerde gegen Kosten durch Prostituiertenschutzgesetz

Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen zusätzliche Kosten durch das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz sind mehrere nordrhein-westfälische Städte vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster gescheitert. Die Kommunen haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn keine "wesentliche" Belastung vorliegt, wie das Gericht am Montag erklärte. Der dafür gesetzlich festgelegte Schwellenwert, den die Kläger für zu hoch befanden, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Textgröße ändern:

Geklagt hatten die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Hintergrund ist das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz, mit dem umfassende Regelungen zum Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern geschaffen wurden. Damit gingen auch neue behördliche Aufgaben für Kommunen einher.

In deren Zuständigkeitsbereich fällt seitdem etwa die Anmeldung von Prostituierten, die Gesundheitsberatung oder die Erteilung von Betreibererlaubnissen. Für das Jahr 2017 zahlte das Land einmalig rund 6,4 Millionen Euro als Belastungsausgleich für die Anwendung des Gesetzes an alle Kreise und kreisfreien Städte.

Die klagenden Kommunen sahen sich mit den neuen Aufgaben in ihrem Recht der Selbstverwaltung verletzt. Das Land habe zudem "keinen verfassungsmäßigen Ausgleich" für die Mehrkosten geschaffen. Anspruch auf einen Ausgleich besteht erst ab einem bestimmten Schwellenwert, der nach Auffassung des Landes nur im Jahr 2017 überschritten wurde. Die Städte forderten jedoch auch für die Folgejahre einen Ausgleich.

Nach Auffassung des Gerichts ist der Schwellenwert für eine wesentliche Belastung in Höhe von zusätzlichen 25 Cent pro Einwohner pro Haushaltsjahr verfassungsrechtlich nicht zu bestanden. Auch ungleiche Belastungen für die Kommunen seien kein Grund dafür, verschiedene Maßstäbe bei der Bestimmung der Belastung anzulegen.

Da das Land nur für das Jahr 2017 eine wesentliche Belastung prognostiziert habe, sei es auch nicht verfassungswidrig, dass nur für dieses Jahr ein Belastungsausgleich geschaffen wurde. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Merz verteidigt Reformkurs und erteilt Minderheitsregierung Absage

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seinen Kurs in der Reformpolitik verteidigt. Wenn es nicht gelinge, die Wirtschaft wieder nachhaltig zum Wachsen zu bekommen und die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu reformieren, "dann haben wir bei der nächsten Bundestagswahl keine Chance", sagte der CDU-Chef am Samstag beim Deutschlandtag der Jungen Union. Er erteilte zugleich Spekulationen über eine Minderheitsregierung im Bund ohne die SPD eine Absage.

"Hört auf": Merz fordert von SPD und Grünen Ende der Gespräche mit Linken in Berlin

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat SPD und Grüne in Berlin aufgefordert, ihre Verhandlungen mit der Linkspartei über eine gemeinsame Regierung in der Hauptstadt zu beenden. "Hört auf damit, diesen Weg zu gehen", sagte Merz am Samstag beim Deutschlandtag der Jungen Union in Bonn. Dass die Linken erst zusichern müssten, "die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel" in die Koalitionsgespräche aufzunehmen, zeige, dass "die moralischen Maßstäbe in unserem Land langsam ins Rutschen geraten".

Selenskyj: Aussetzung von US-Sanktionen "ermutigt" Putin zu neuen Angriffen

Die Aussetzung unlängst beschlossener US-Sanktionen gegen Russland durch US-Präsident Donald Trump belohnt nach Einschätzung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj den Kreml. "Ein Aussetzen der US-Sanktionen, eine Verringerung des Drucks auf den Aggressor, finanzielle Belohnungen für Putin - all das ermutigt ihn nur dazu, seine Angriffe fortzusetzen", erklärte Selenskyj am Samstag in Onlinediensten.

Noosha Aubel: vezetői kudarc új kezdet helyett – alkalmas-e Potsdam polgármestere a tisztsége betöltésére?

Noosha Aubel (50 éves, pártonkívüli) új kezdetet ígért Potsdamnak, miután a város polgárai eltávolították hivatalából elődjét, Mike Schubertet (53 éves, SPD – Németország Szociáldemokrata Pártja). Csaknem egy évvel Aubel hivatalba lépése után azonban ezekkel az ígéretekkel egy halmozottan, súlyosan fogyatékos kisgyermek ellátása körül kialakult botrány, leromlott állapotú utak, költségvetési zárolás és egy elmérgesedett vezetési válság áll szemben. A gyermek ellátásának ügye időközben Brandenburg tartomány fővárosa, Potsdam, különösen pedig Noosha Aubel erkölcsi bizonyítványává vált. Mindeközben tisztségéhez kiemelkedő javadalmazás társul: Aubel jelenleg évi 143 056 euró alapilletményt vesz fel. Egy bejelentett illetményemelés után ez az összeg a jövőben évi 169 006,44 euróra nőne, amelyet a polgároknak kell finanszírozniuk.Mindez felvet egy kellemetlen, ám jogos kérdést: képes-e Noosha Aubel egyáltalán megfelelni egy tartományi főváros gazdasági, szervezési és politikai követelményeinek?

Textgröße ändern: