Deutsche Tageszeitung - EU-Kommission will Beschlagnahmung russischer Gelder ermöglichen

EU-Kommission will Beschlagnahmung russischer Gelder ermöglichen


EU-Kommission will Beschlagnahmung russischer Gelder ermöglichen
EU-Kommission will Beschlagnahmung russischer Gelder ermöglichen / Foto: © FIJI SUN/AFP/Archiv

In der EU beschlagnahmte Jachten und Villen von russischen Oligarchen werden verkauft und das Geld geht an die Ukraine: So könnte es laufen, wenn die Europäische Kommission mit ihren am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Vorschlägen zur Beschlagnahmung von eingefrorenen Vermögenswerten russischer Oligarchen Erfolg hat. Die Pläne sehen eine Konfiszierung vor, wenn Oligarchen versuchen, die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland zu umgehen und Vermögen zu verstecken.

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"Die EU-Sanktionen müssen eingehalten werden, und diejenigen, die sie zu umgehen versuchen, müssen bestraft werden", erklärte Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova am Mittwoch in Brüssel. Neben Oligarchen aus Russland geht es bei den Vorschlägen der Brüsseler Behörde auch um den Kampf gegen organisierte Kriminalität generell.

Da derartige Beschlagnahmungen in einigen EU-Ländern rechtlich bislang nicht möglich sind, machte die Kommission einen weiteren Vorschlag. Konkret geht es darum, die Umgehung von EU-Sanktionen zur Straftat zu machen und europaweit einheitlich rechtlich belangen zu können. Dazu könnte laut den Kommissionsvorschlägen die Verheimlichung von Vermögenswerten oder die Aus- oder Einfuhr von Waren zählen, die unter Handelsverbote fallen.

Seit die EU Anfang März Sanktionen gegen Mitglieder der russischen Führungselite verhängte, wurden laut Kommission bislang Vermögenswerte russischer Oligarchen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro eingefroren und Finanztransaktionen in einer Gesamthöhe von rund 200 Milliarden Euro blockiert. Die Kommission wies jedoch auf die Schwierigkeit hin, das Vermögen von Oligarchen zu erkennen, weil diese ihre Besitztümer mit "komplexen rechtlichen und finanziellen Strukturen" versteckten.

Anfang des Monats hatte der Linken-Ko-Fraktionschef Martin Schirdewan Anfang im Europaparlament darauf hingewiesen, dass der EU durch das Einfrieren von russischen Vermögenswerten hohe Kosten entstünden. Einfrieren bedeute, dass Villen und Jachten "in demselben Zustand erhalten werden, wie sie vorgefunden werden. Und derzeit zahlen die europäischen Steuerzahler für die Instandhaltung", sagte Schirdewan.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun darüber entscheiden, ob die Kommissionsvorschläge zur Beschlagnahmung umgesetzt werden. Wenn die 27 Länder dafür sind, rechtlich die Weichen für eine Beschlagnahmung zu stellen, würde dies auch den Verkauf von "eingefrorenen" Villen oder Jachten ermöglichen. Anfang Mai etwa hatte Italien die Mega-Jacht "Scheherazade" festgesetzt, die laut der spezialisierten Website SuperYachtFan rund 640 Millionen Euro wert ist.

Der Erlös aus Verkäufen könnte in einen "gemeinsamen Fonds" gehen, der "ukrainischen Kriegsopfern zur Verfügung" gestellt werde, schlug Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch vor. EU-Ratspräsident Charles Michel und einige Mitgliedstaaten hatten bereits signalisiert, dass die Erlöse aus Beschlagnahmungen mit anschließendem Verkauf für den Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden könnten.

Die Idee dazu kam von der Ukraine selbst. Deren Außenminister Dmytro Kuleba hatte die G7-Staaten aufgefordert, "russische Staatsgelder zu beschlagnahmen und sie der Ukraine zu übergeben, damit diese das Geld für den Wiederaufbau unseres Landes verwenden kann".

Andere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, äußerten jedoch bereits Bedenken und befürchten, dass die Maßnahme gegen internationale und nationale Gesetze verstoßen könnte. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich grundsätzlich offen für eine Debatte über die Nutzung beschlagnahmter russischer Gelder gezeigt. Bei Privatvermögen müsse jedoch "sehr genau" überlegt werden, wie dabei vorgegangen werde.

Mit dem Thema werden sich die Mitgliedstaaten beim EU-Gipfel kommende Woche erneut befassen.

(M.Dylatov--DTZ)

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