Deutsche Tageszeitung - Rechtsextreme klagen in Dresden wegen Verbots von inszeniertem Prozess gegen Habeck

Rechtsextreme klagen in Dresden wegen Verbots von inszeniertem Prozess gegen Habeck


Rechtsextreme klagen in Dresden wegen Verbots von inszeniertem Prozess gegen Habeck
Rechtsextreme klagen in Dresden wegen Verbots von inszeniertem Prozess gegen Habeck / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Verbot einer Inszenierung im sächsischen Heidenau, bei der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) symbolisch an den Pranger gestellt werden sollte, befasst sich nun auch das Verwaltungsgericht Dresden mit der Sache. Die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei Freie Sachsen habe gegen das Verbot durch das Landratsamt Sächsische Schweiz geklagt, teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen des Werbevideos für die Aktion, das einen gefesselten Mann in Gefängniskluft mit Sack über dem Kopf zeigte.

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Bei der Inszenierung in Heidenau sollte ein symbolischer Prozess stattfinden, bei dem offenbar eine Stoffpuppe als Habeck an den Pranger gestellt werden sollte. Der symbolische Prozess sowie Pranger und Stoffpuppe als Hilfsmittel seien auch angemeldet und zunächst genehmigt worden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Behörde machte zur Auflage, dass verdeutlicht werden müsse, dass es sich um einen fiktiven Prozess handle.

Am Montag, dem Tag der geplanten Veranstaltung, sei die Inszenierung dann aber verboten worden. Das Landratsamt habe dies mit der unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. Die Beweisaufnahme zur Werbung für die Aktion habe dazu geführt, dass der Tatverdacht von Straftaten geprüft werde. Die Demonstration der Kleinstpartei - ohne den inszenierten Prozess - durfte aber stattfinden und verlief störungsfrei, wie die Polizei mitteilte.

Die Partei will nun festgestellt wissen, dass diese Auflagen rechtswidrig gewesen seien und dass sie außerdem früher hätten angekündigt werden müssen. Sie sehe sich bloßgestellt und befürchte außerdem, dass das Landratsamt auch in Zukunft kurzfristig solche Auflagen machen könnte. Die Klage werde nun zunächst dem Landratsamt mit der Bitte um eine Stellungnahme und die Übersendung der Verwaltungsakten zugestellt, teilte das Gericht mit.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte am Montag harte Konsequenzen gegen Menschen an, die Politiker bedrohen. Das Video mit der inszenierten Entführung von Habeck werde mit der ganzen Härte des Rechtsstaats verfolgt, sagte sie dem Nachrichtensender "Welt". Wer es veröffentlicht habe, werde dafür verantwortlich gemacht. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte ebenfalls an, die Sache juristisch prüfen zu wollen.

(P.Hansen--DTZ)

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