Deutsche Tageszeitung - Scholz ruft angesichts Energiekrise zum Zusammenhalt auf

Scholz ruft angesichts Energiekrise zum Zusammenhalt auf


Scholz ruft angesichts Energiekrise zum Zusammenhalt auf
Scholz ruft angesichts Energiekrise zum Zusammenhalt auf / Foto: © AFP/Archiv

Angesichts der Energiekrise und der steigenden Preise hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Zusammenhalt aufgerufen. "Die Lage im Herbst und Winter wird schwierig", das Land sei aber vorbereitet, sagte Scholz am Samstag. Der Steuerzahlerbund begrüßte derweil die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigten Maßnahmen zum Energiesparen. Das Ministerium plant zwei Verordnungen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs.

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"Wenn wir zusammenhalten, dann werden wir das schaffen", sagte Scholz in seinem wöchentlichen Internet-Format "Kanzler kompakt". Er verwies auf die bereits auf den Weg gebrachten Entlastungspakete. "Aber wir werden da nicht stehen bleiben, sondern es wird weitere Entlastungen geben." Dieses Jahr sei mit großen Herausforderungen verbunden, sagte er angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Mit Blick auf die Energieversorgung verwies Scholz auf den Bau neuer Flüssiggas-Terminals und darauf, dass Kohlekraftwerke wieder ans Netz gingen. "Wir prüfen sogar, ob es Sinn macht, die drei auslaufenden Atomkraftwerke noch ein wenig länger zu nutzen", sagte er.

"Und gleichzeitig sorgen wir aber auch dafür, dass wir es allen möglich machen, durch diese schwierige Zeit zu kommen", betonte Scholz. Die Bundesregierung habe schon zwei große Entlastungspakete auf den Weg gebracht mit 30 Milliarden.

Manche der Unterstützungsleistungen seien noch gar nicht angekommen, sagte Scholz mit Blick auf die Energiepreisprämie, die im September geplant werden soll. Diese sieht vor, dass Steuerpflichtige als Ausgleich für die stark gestiegenen Preise eine Pauschale in Höhe von 300 Euro bekommen.

Der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, sagte der "Bild"-Zeitung zu den von Habeck angekündigten Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden: "Jede eingeforderte Sparmaßnahme muss durch die Politik und Verwaltung vorgelebt werden."

Habeck hatte am Freitag angekündigt, es solle in öffentlichen Liegenschaften nur noch auf 19 Grad geheizt werden. Zudem sollen Denkmäler und staatliche Werbetafeln nachts nicht mehr beleuchtet werden.

Am Dienstag war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer müssen ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.

Bisher seien zwischen fünf und acht Prozent an Einsparungen erzielt worden, verlautete am Freitagabend aus dem Bundeswirtschaftsministerium unter Berufung auf die Bundesnetzagentur. Zwei Verordnungen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Eine der Verordnungen enthält demnach Maßnahmen bereits für diese Heizsaison. Einen besonderen Schwerpunkt bilde die öffentliche Hand, "die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und so anderen Bereichen Orientierung hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparmaßnahmen geben kann". Die Verordnung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten solle direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden und zum 1. September in Kraft treten.

Die Maßnahmen für Privathaushalte beinhalten demnach, dass die in einigen Mietverträgen enthaltene Klausel ausgesetzt wird, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsieht. Zudem soll die Beheizung von nicht gewerblichen privaten Pools durch Gas und Strom untersagt werden.

In öffentlichen Gebäuden sollen etwa Flure, große Hallen oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden möglichst nicht mehr geheizt werden. Zudem sollen keine Boiler und Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung an Waschbecken mehr genutzt werden.

Die zweite Verordnung, die zwei Jahre gelten soll, sieht mittelfristig wirksame Maßnahmen vor. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten, wie es weiter hieß. Darin ist etwa die Pflicht für Eigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung vorgesehen.

(L.Møller--DTZ)

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