Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Unterstützer von verbotener Islamistengruppe Kalifatsstaat begonnen

Prozess gegen Unterstützer von verbotener Islamistengruppe Kalifatsstaat begonnen


Prozess gegen Unterstützer von verbotener Islamistengruppe Kalifatsstaat begonnen
Prozess gegen Unterstützer von verbotener Islamistengruppe Kalifatsstaat begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat am Mittwoch ein Prozess gegen drei mutmaßliche Unterstützer der verbotenen Islamistengruppe Kalifatsstaat begonnen. Die Anklage wirft ihnen einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vor. Sie sollen zwischen November 2020 und Juni 2022 in Kenntnis des bestehenden Verbots dafür gesorgt haben, dass in einer Moschee die Ideologie der Vereinigung weiterhin gelebt und verbreitet wurde.

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Die Männer im Alter von 44, 49 und 62 Jahren sollen sich zudem bundesweit für die Belange und den Zusammenhalt des Kalifatsstaats eingesetzt haben. Beispielsweise seien Einnahmen aus Lebensmittelverkäufen den Aktivitäten der Vereinigung zugeflossen. Der 49-Jährige und der 62-Jährige sollen darüber hinaus Spenden für den Kalifatsstaat gesammelt und sie an den 44-Jährigen weiter gegeben haben. Die beiden Älteren sollen laut Anklage auch Kalender und Bücher der Vereinigung verteilt haben.

Der 44-Jährige sei eng in die Organisation von Treffen und Vorsitzenden und hochrangigen Verantwortlichen eingebunden gewesen. Er soll sich auch um die Weitergabe diverser Schriften gekümmert haben. Bis Ende März sind noch zehn weitere Termine angesetzt.

Die von dem als Kalif von Köln bekannt gewordenen und in Istanbul lebenden Islamisten Metin Kaplan gegründete Vereinigung wurde im Jahr 2001 wegen demokratiefeindlicher Bestrebungen in Deutschland verboten. Ziel der Gruppe ist nach Angaben der Ermittlungsbehörden, einen islamischen Staat auf alleiniger Grundlage des Korans und der Scharia zu errichten.

Kaplan wurde 2000 wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Dort wurde er zwischenzeitlich zu lebenslanger Haft verurteilt, kam 2016 aber wieder frei. Durch das Verbot seiner Vereinigung ist es untersagt, diese in Deutschland weiterzuführen oder Ersatzorganisationen zu gründen.

(L.Svenson--DTZ)

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