Deutsche Tageszeitung - Amnesty: Verfahren gegen mehr als 200 demonstrierende Kinder in Thailand

Amnesty: Verfahren gegen mehr als 200 demonstrierende Kinder in Thailand


Amnesty: Verfahren gegen mehr als 200 demonstrierende Kinder in Thailand
Amnesty: Verfahren gegen mehr als 200 demonstrierende Kinder in Thailand / Foto: © AFP

Gegen mehr als 200 Kinder in Thailand laufen nach Angaben von Amnesty International aktuell Verfahren wegen Majestätsbeleidigung und sogar Volksverhetzung nach ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstration im Jahr 2020, die sich für demokratische Reformen im Königreich einsetzten. In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht appelliert die Menschenrechtsorganisation an die thailändischen Behörden, "Verhaftungen, Verfolgungen, Überwachung und Einschüchterung" von minderjährigen Demonstranten einzustellen und deren Recht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

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Die jüngste bei einem Protest festgenommene Kind sei gerade mal elf Jahre alt, eine Zwölfjährige sei mit Kabelbindern gefesselt worden, heißt es weiter in dem Amnesty-Bericht. Während die meisten Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot unter Covid-19-Auflagen geführt werden, müssen sich demnach auch mindestens 17 Kinder wegen Majestätsbeleidigung und in manchen Fällen sogar wegen Volksverhetzung verantworten.

"Kinder, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben, müssen mit schweren Konsequenzen rechnen, nur weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen haben", sagte Chanatip Tatiyakaroonwong von Amnesty International Thailand.

Im Jahr 2020 gingen - oft von Jugendlichen angeführt - zehntausende Menschen in Thailand für demokratischen Wandel und Reformen auf die Straße. Nach den Massenprotesten stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Majestätsbeleidigung in Thailand an.

Die Gesetze zur Majestätsbeleidigung in Thailand gehören zu den strengsten der Welt. Der Paragraf 112 des thailändischen Strafgesetzbuches zum Schutz der Monarchie verbietet faktisch jede Kritik am Königshaus und der Institution der Monarchie. Verstöße können mit bis zu 15 Jahren Haft für jeden Anklagepunkt bestraft werden.

(W.Uljanov--DTZ)

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