Deutsche Tageszeitung - Rechtsreferendar nach Verschweigen von Ermittlungen gegen ihn zu Recht entlassen

Rechtsreferendar nach Verschweigen von Ermittlungen gegen ihn zu Recht entlassen


Rechtsreferendar nach Verschweigen von Ermittlungen gegen ihn zu Recht entlassen
Rechtsreferendar nach Verschweigen von Ermittlungen gegen ihn zu Recht entlassen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Rechtsreferendar in Berlin ist zu Recht entlassen worden, weil er ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sich verschwieg. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne dann rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Dienstag im Eilverfahren. Das Referendariat nach dem Jurastudium ist Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit etwa als Richter oder Staatsanwalt.

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Der inzwischen 28 Jahre alte Referendar bewarb sich im Oktober 2019 und unterschrieb eine Erklärung zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren. Darin stand auch, dass eventuelle spätere Ermittlungsverfahren sofort mitgeteilt werden müssten. Im März 2021 benachrichtigte die Staatsanwaltschaft den Mann, dass gegen ihn wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung ermittelt werde. Das verschwieg er aber und begann sein Referendariat ein knappes Jahr später.

Die Staatsanwaltschaft sei eine Station seiner Ausbildung gewesen - dort habe ihn die ermittelnde Staatsanwältin erkannt, teilte das Gericht weiter mit. So seien die Ermittlungen gegen ihn aufgedeckt worden, und der Mann sei rückwirkend entlassen worden. Sein Eilantrag dagegen wurde nun zurückgewiesen.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe habe sich dem juristisch gebildeten Mann geradezu aufdrängen müssen, dass die Ermittlungen für seine Einstellung wichtig seien, erklärte das Gericht. Hätte er die Behörden darüber informiert, wäre er allenfalls später, nach einer eventuellen Einstellung des Ermittlungsverfahrens, zum Rechtsreferendar ernannt worden. Der Mann kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

(Y.Leyard--DTZ)

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