Deutsche Tageszeitung - Richterbund: Pläne für Videoaufzeichnung von Strafprozessen "grundlegend überdenken"

Richterbund: Pläne für Videoaufzeichnung von Strafprozessen "grundlegend überdenken"


Richterbund: Pläne für Videoaufzeichnung von Strafprozessen "grundlegend überdenken"
Richterbund: Pläne für Videoaufzeichnung von Strafprozessen "grundlegend überdenken" / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, seine Pläne für eine Ton- und Bild-Aufzeichnung von Strafprozessen zurückzuziehen. Der Minister sei "gut beraten, die einhellig und mit großer Vehemenz vorgetragenen Bedenken aufzunehmen und das Vorhaben grundlegend zu überdenken", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Donnerstag. Er sprach von "verfassungsrechtlich fragwürdigen und kaum praktikablen Reformplänen".

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Das Justizministerium hatte im November einen Referentenentwurf "zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" vorgelegt. Demnach soll "eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen" werden. Die Verhandlung solle "in Bild und Ton aufgezeichnet und die Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware automatisiert in ein Textdokument übertragen werden".

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass bei der bisherigen Praxis der schriftlichen Protokollierung nur bestimmte Formalia festgehalten würden. Den Verfahrensbeteiligten stehe daher "keine objektive, zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung zur Verfügung". Sie müssten sich selbst Notizen machen, was ablenken und zu Meinungsverschiedenheiten führen könne.

DRB-Geschäftsführer Rebehn äußerte sich anlässlich einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs. Darin wird Buschmanns Gesetzentwurf abgelehnt. Die Unterzeichnenden argumentieren unter anderem, dass bereits das Wissen um eine Aufzeichnung und die Möglichkeit der unbefugten Verbreitung "sowohl Zeugen als auch Angeklagte einschüchtern und mindestens unbewusst in ihrer Aussagefähigkeit und -bereitschaft beeinträchtigen" könne.

"Die Protestwelle gegen die Pläne des Bundesjustizministers, Strafprozesse künftig in Ton und Bild aufzuzeichnen, wird immer größer",folgerte Rebehn. Die "mangelnde Sensibilität" des Gesetzentwurfs für die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sei "erstaunlich". Auch Rebehn äußerte die Befürchtung, Opfer und Zeugen könnten "eingeschüchtert und sogar abgeschreckt werden, wenn sie künftig bei ihren Aussagen gefilmt werden und Sorge haben müssen, dass Mitschnitte den Weg in die Öffentlichkeit finden".

(W.Uljanov--DTZ)

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