Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Verwaltungsgericht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr


Verwaltungsgericht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr
Verwaltungsgericht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr / Foto: © AFP/Archiv

Eine Beamtin oder ein Beamter hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Der Dienstherr kann aufgrund entgegenstehender dienstlicher Gründe eine einjährige Freistellung ablehnen, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz laut Mitteilung vom Montag entschied. Dies gilt demnach vor allem, wenn das Sabbatjahr mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden kann. (5 K 1182/22.KO)

Textgröße ändern:

Eine im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehende Beamtin beantragte bei ihrem Dienstherrn die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahrmodell. Sie wollte Arbeitszeit drei Jahre lang ansparen, um dann ein Jahr freigestellt zu werden.

Dies lehnte der Arbeitgeber mit Verweis auf den Personalmangel und die ohnehin hohe Arbeitsbelastung ab. Eine sachgerechte Erfüllung der Dienstpflichten sei während der Freistellung der Beamtin nicht gewährleistet. Ihr Widerspruch dagegen blieb erfolglos. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz befand, das beklagte Land habe den Antrag der Klägerin auf ein Sabbatjahr zu Recht wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe abgelehnt.

Die Freistellung würde zu einer Verschärfung der bereits bestehenden personellen Engpässe führen und damit die Erfüllung der Aufgaben im Tätigkeitsbereich der Klägerin gefährden, befanden die Richter. Dies könne nicht hingenommen werden, weil den Beklagten nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, sondern auch die im öffentlichen Interesse liegende Pflicht zur sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben treffe.

Zudem sei der Dienstherr nicht verpflichtet, die Dienststellen des Landes derart personell auszustatten, dass Wünschen der Beamtinnen und Beamten nach individueller Gestaltung ihrer Arbeitszeit entsprochen werden könne. Gegen diese Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht

Im Streit um die Berliner Linken-Abgeordnete Vanessa Emde ist eine weitere Kontroverse aufgetaucht: Der Neuköllner Bürgermeisterkandidat der Partei Die Linke, Ahmed Abed, hat den als Terrorsympathisant bekannten Ibrahim Ibrahim vor Gericht vertreten. Währenddessen haben SPD, Grüne und die Linke in Berlin die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung aufgenommen.

Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an

Susanne Johna hat bei ihrer Wiederwahl zur Vorsitzenden des Marburger Bundes angekündigt, im Mai 2027 als erste Frau die Bundesärztekammer zu leiten. In ihrer Rede kritisierte sie die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Ärzte in politischen und wirtschaftlichen Fragen und forderte eine stärkere Positionierung der Berufsgruppe.

Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs

An der Rosengartenstrasse in Zürich scheiden sich die Geister über die Priorisierung im Verkehr. Während die Stadt barrierefreie Querungen plant, blockiert die Kantonsregierung diese mit Verweis auf Staurisiken. Kritiker sehen darin eine klare Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs gegenüber den Anforderungen eines inklusiven Stadtlebens.

Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt

Der Physiker und Meteorologe Professor Hartmut Graßl betont in seiner aktuellen Analyse die Dringlichkeit des Pariser Abkommens. Er warnt davor, dass der menschgemachte Klimawandel bereits ein neues Zeitalter erzwungen hat, das jede natürliche Eiszeit verhindert. Zugleich sieht er in der Wahlniederlage der Republikaner in den USA eine wichtige Korrektur für die globale Klimapolitik.

Textgröße ändern: