Deutsche Tageszeitung - Bremer Wahlbereichsausschuss weist AfD-Listen für Bürgerschaftswahl ab

Bremer Wahlbereichsausschuss weist AfD-Listen für Bürgerschaftswahl ab


Bremer Wahlbereichsausschuss weist AfD-Listen für Bürgerschaftswahl ab
Bremer Wahlbereichsausschuss weist AfD-Listen für Bürgerschaftswahl ab / Foto: © AFP/Archiv

Der Bremer Wahlbereichsausschuss hat zwei von der AfD eingereichte konkurrierende Wahllisten zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zurückgewiesen. Das ergab die entscheidende Abstimmung des Ausschusses am Freitag in der Hansestadt. Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht wählbar, Beschwerden beim Landeswahlausschuss sind aber noch möglich.

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Die Einreichung von zwei Listen für eine Partei ist laut Wahlgesetz verboten. Wie Wahlbereichsausschussleiterin Carola Janssen während der Sitzung ausführte, übersteige es die Prüfkompetenz des Gremiums zu klären, welche der von unterschiedlichen Vorständen eingereichten Listen von den letztlich vertretungsbefugten Parteimitgliedern vorgelegt worden sei. Dies wäre außerdem ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie.

Die Bremer AfD ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt einen Rumpfvorstand und einen selbst ernannten Notvorstand, die sich gegenseitig die Legitimation absprechen. Der Notvorstand beruft sich dabei auf Entscheidungen des Landes- und Bundesschiedsgerichts der AfD. Der Rumpfvorstand bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen und wird dabei vom Bundesverband gestützt, der diese Einstellung offiziell teilt. Unter anderem laufen auch Gerichtsverfahren deshalb.

(P.Hansen--DTZ)

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