Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung haben sich erledigt

Karlsruhe: Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung haben sich erledigt


Karlsruhe: Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung haben sich erledigt
Karlsruhe: Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung haben sich erledigt / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wandten. Aus ihnen gehe nicht hervor, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch eine Entscheidung aus Karlsruhe notwendig sei, erklärte das Gericht am Donnerstag. Der EuGH hatte im September die bisherige deutsche Regelung gekippt. (Az. 1 BvR 141/16 u.a.)

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Die Vorschriften von 2015 seien nicht mit dem EU-Recht vereinbar, entschieden die europäischen Richterinnen und Richter damals. Sie wurden ohnehin schon seit 2017 nicht mehr angewandt. Die Bundesregierung diskutiert seit längerer zeit über eine rechtssichere Nachfolgeregelung. Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht die vor etwa sieben Jahren eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Regelung von 2015 für unzulässig.

Bei einer entscheidenden Veränderung der Lage sollten Beschwerdeführende ihre Begründung, sofern notwendig, nachträglich ergänzen. Dies sei nach dem EuGH-Urteil nicht passiert, teilte das Gericht mit. Grundsätzlich gebe es kein Bedürfnis dafür, eine nationale Regelung überprüfen zu lassen, wenn diese ohnehin dem EU-Recht widerspreche und nicht angewandt werden dürfe. Unter anderem die Initiative Digitalcourage hatte sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

(P.Tomczyk--DTZ)

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