Deutsche Tageszeitung - CDU-Abgeordneter scheitert in Stuttgart mit Verfassungsbeschwerde gegen Landeregierung

CDU-Abgeordneter scheitert in Stuttgart mit Verfassungsbeschwerde gegen Landeregierung


CDU-Abgeordneter scheitert in Stuttgart mit Verfassungsbeschwerde gegen Landeregierung
CDU-Abgeordneter scheitert in Stuttgart mit Verfassungsbeschwerde gegen Landeregierung / Foto: © AFP/Archiv

Ein CDU-Abgeordneter aus Baden-Württemberg ist vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes mit einem Antrag gegen die Landesregierung gescheitert. Die Regierung habe eine von Reinhard Löffler gestellte Kleine Anfrage ausreichend beantwortet, teilte das Gericht am Dienstag in Stuttgart mit. Deswegen wurde er auch nicht in seinen Abgeordnetenrechten verletzt.

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Löffler hatte sich an das Gericht gewandt, weil er die Beantwortung einer von ihm gestellten Kleinen Anfrage als unzureichend erachtete und seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. In der Anfrage ging es um eine "Rehabilitierung des ehemaligen badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb".

Kernpunkt war die Aufklärung von Gerüchten um die Todesumstände Wohlebs, nach denen er 1955 in einem Bordell in den Armen einer Prostituierten an Herzversagen gestorben sein soll. In der Sterbeurkunde wurden hingegen Lungenembolie, Lungenentzündung und Venenthrombose als Todesursache vermerkt. Später seien die Angaben in einer Akte verschlossen und geheim gehalten worden.

Die Regierung antwortete auf die Anfrage, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Akten 2012 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart übergeben habe und sie dort öffentlich einsehbar seien. Das Gerücht habe keinen Eingang ins kollektive Gedächtnis gefunden, weswegen eine Rehabilitierung Wohlebs nicht nötig sei.

Den Antrag Löfflers gegen diese Antwort wies das Gericht nun zurück. Es sei nicht erkennbar, dass die Landesregierung ihre Pflicht zur vollständigen Beantwortung parlamentarischer Anfragen verletzt habe, urteilten die Richter. Sie müsse nur Auskunft über Informationen geben, die ihr vorlägen oder die mit einem ihr zumutbarem Aufwand beschafft werden könnten.

Die Landesregierung sei nicht verpflichtet, eine bislang noch nicht bestehende Einschätzung zu einem abgeschlossenem historischen Vorgang zu bilden, hieß es weiter. Sie müsse nur bereits getroffene Bewertungen mitteilen.

(L.Svenson--DTZ)

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