Deutsche Tageszeitung - Macrons zweiter Minister innerhalb eines Monats vor Gericht

Macrons zweiter Minister innerhalb eines Monats vor Gericht


Macrons zweiter Minister innerhalb eines Monats vor Gericht
Macrons zweiter Minister innerhalb eines Monats vor Gericht / Foto: © AFP

Nach dem französischen Justizminister steht nun auch der französische Arbeitsminister vor Gericht. Der 45 Jahre alte Olivier Dussopt steht im Verdacht, in seiner Zeit als Abgeordneter und Bürgermeister 2009 in der südfranzösischen Kleinstadt Annonay ein Wasserversorgungsunternehmen bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags begünstigt zu haben. Der Minister weist die Vorwürfe zurück.

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"Ich bin hier, um dem Gericht zu antworten und meine guten Absichten zu beweisen", sagte Dussopt beim Eintreffen vor Gericht. Er erinnerte daran, dass von ursprünglich fünf Anschuldigungen vier wieder fallengelassen wurden. Übrig geblieben ist der Verdacht auf Günstlingswirtschaft.

Konkret soll er dem Chef des Unternehmens 2009 vertrauliche Informationen zur Ausschreibung gegeben haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler ließ er zudem die Kriterien für die Ausschreibung ändern - sodass ein Unternehmen, das ein teureres Angebot abgegeben hatte, am Ende den Auftrag in Höhe von 5,6 Millionen Euro erhielt. Im Fall einer Verurteilung muss der Minister mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Der Unternehmenschef ist ebenfalls angeklagt.

Die Affäre kam 2020 an die Öffentlichkeit, nachdem das Investigativ-Magazin Mediapart berichtet hatte, dass Dussopt 2017 von dem Unternehmen zwei Kunstwerke als Geschenk erhalten hatte, kurz bevor ein neuer Vertrag zwischen der Kommune und dem Wasserversorger unterzeichnet wurde.

Die Ermittlungen in dieser Angelegenheit wurden nach Angaben aus Justizkreisen wieder eingestellt, da die Kunstwerke nicht sehr wertvoll waren und Dussopt bei der Vergabe des Auftrags nicht eingegriffen hatte. Bei einer Hausdurchsuchung fand sich jedoch ein Gesprächsprotokoll von 2009, aus dem hervorgeht, dass der Bürgermeister den Unternehmenschef über die Ausschreibung informiert hat. Es fand sich zudem eine Mail, in der Dussopt seine Mitarbeiter um die Anpassung der Kriterien bat.

Es wird erwartet, dass die Verteidigung mit einer Verjährung des Vorfalls argumentiert. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass der Vorfall absichtlich verschleiert worden war.

Für Präsident Emmanuel Macron, der mit dem Versprechen einer "beispielhaften Republik" angetreten war, bedeutet das zweite Gerichtsverfahren gegen einen amtierenden Minister innerhalb eines Monats eine schwere Schlappe. Für Justizminister Eric Dupond-Moretti, der als einer der Pfeiler in Macrons Kabinett gilt, hat die Staatsanwaltschaft eben erst ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert.

Der Minister soll versucht haben, mehrere hohe Justizbeamte und frühere Widersacher aus seiner Anwaltszeit sanktionieren zu lassen. Dupond-Moretti bestreitet dies. Das Urteil eines Sondergerichts für Regierungsmitglieder wird am 29. November erwartet.

In Frankreich hatte zudem ein Senator des Regierungslagers Schlagzeilen gemacht, der einer Abgeordneten Ecstasy-Pulver in den Champagner geschüttet hat. Der 66 Jahre alte Joël Guerriau ist angeklagt, der Frau ohne ihr Wissen eine bewusstseinsverändernde Substanz verabreicht zu haben, um sie sexuell gefügig zu machen. Der Senator ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt zurückweisen.

Zu Beginn von Macrons erster Amtszeit reichte bereits der Beginn eines Ermittlungsverfahren, um ein Regierungsmitglied aus dem Amt zu entfernen. Zwei Minister mussten deswegen bereits nach wenigen Wochen ihre Ämter aufgeben. Ein weiterer Minister, der bei seiner Vermögenserklärung geschwindelt hatte, hielt sich noch bis zu seiner Verurteilung im Amt.

Inzwischen haben sich die Regeln gelockert. Premierministerin Elisabeth Borne hat den beiden angeklagten Ministern mehrfach ihr Vertrauen ausgesprochen und auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.

Dass Macron sich vom aktuellen Justizminister Dupond-Moretti trennt, wenn dieser verurteilt wird, gilt als wahrscheinlich. Manche schließen allerdings nicht aus, dass er weiter im Amt bleibt, falls er in Berufung geht und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

(I.Beryonev--DTZ)

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