Deutsche Tageszeitung - Pro Asyl kritisiert geplantes Rückführungsgesetz der Bundesregierung scharf

Pro Asyl kritisiert geplantes Rückführungsgesetz der Bundesregierung scharf


Pro Asyl kritisiert geplantes Rückführungsgesetz der Bundesregierung scharf
Pro Asyl kritisiert geplantes Rückführungsgesetz der Bundesregierung scharf / Foto: © AFP/Archiv

Die Geflüchtetenorganisation Pro Asyl hat das geplante Rückführungsgesetz der Ampel-Koalition scharf kritisiert - und vor zunehmenden Grundrechtsverletzungen gewarnt. "Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt", erklärte am Donnerstag Tareq Alaows von Pro Asyl. Familien würden getrennt, Gewalt ausgeübt und Menschen rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. "Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen."

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Die Organisation lehnt deshalb das Gesetz ab, über welches der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beriet. Dieses sieht insbesondere verlängerte Haftmöglichkeiten für Abschiebepflichtige und mehr Rechte der Polizei bei Durchsuchungen vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in vielen Kommunen.

Mit all den im Gesetz geplanten Vorhaben würden die tatsächlichen Probleme – dass den Kommunen insbesondere Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung fehlten – nicht gelöst, erklärte Pro Asyl. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten sei keine Lösung, die nachhaltig funktioniere. Alaows erklärte dazu: "In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt."

Nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten dürfe überhaupt abgeschoben werden, denn der allergrößte Teil von ihnen erhalte einen Schutzstatus in Deutschland. Pro Asyl fordert statt verschärften Abschiebungen die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Dies verschaffe den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden – und führe somit tatsächlich zu einer Entlastung der Kommunen.

(M.Travkina--DTZ)

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