Deutsche Tageszeitung - Nach AfD-Urteil in Münster: CSU zurückhaltend gegenüber Verbotsverfahren

Nach AfD-Urteil in Münster: CSU zurückhaltend gegenüber Verbotsverfahren


Nach AfD-Urteil in Münster: CSU zurückhaltend gegenüber Verbotsverfahren
Nach AfD-Urteil in Münster: CSU zurückhaltend gegenüber Verbotsverfahren / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat sich die CSU zurückhaltend zu einem möglichen Verbotsverfahren geäußert. Die Hürden für ein solches Verbotsverfahren seien "sehr hoch", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber am Montag nach einer Vorstandssitzung in München. Dies hätten Verbotsverfahren in der Vergangenheit gezeigt.

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"Entscheidend ist, dass politisch der AfD der Nährboden entzogen wird, dass insgesamt die Spaltung in der Gesellschaft überwunden wird", sagte Huber. Den Zukunftssorgen und Ängsten der Menschen müsse eine "kluge, sachorientierte Politik" entgegen gesetzt werden.

Das OVG hatte am Montag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu.

Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz kündigte nach dem Urteil an, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Dem Portal Zeit Online sagte er, dass er dafür bereits Zusagen aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken habe.

(L.Møller--DTZ)

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