Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke


Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke / Foto: © POOL/AFP

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Eirichtung zahlen, wie Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Halle an der Saale sagte.

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Behauptungen von Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Spruch "Alles für Deutschland" um eine Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelte, seien "weder glaubhaft, noch nachvollziehbar", sagte Bernzen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass "Alles für Deutschland" eine SA-Losung war, sei ein "historischer Fakt". "Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht", sagte Bernzen mit Blick auf Höcke.

Der Staatsanwalt sagte, der "augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagte deutet auf Täterwissen hin". So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als "Volksverderber" bezeichnet habe. Es handle sich "um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen", sagte Bernzen.

Die Anklage wirft dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll Ende Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke, der vor seiner politischen Karriere in der AfD Gymnasiallehrer für Geschichte war, dass es sich bei der Parole um eine verbotene SA-Losung handelt. Höcke bestritt dies. Nach der Staatsanwaltschaft wollten die Verteidiger ihre Schlussvorträge halten. Noch für den Dienstag wurde ein Urteil gegen Höcke erwartet.

(W.Novokshonov--DTZ)

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