Deutsche Tageszeitung - Urteil: Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbesport von Die Partei ausstrahlen

Urteil: Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbesport von Die Partei ausstrahlen


Urteil: Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbesport von Die Partei ausstrahlen
Urteil: Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbesport von Die Partei ausstrahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Radiosender des Hessischen Rundfunks (HR) muss einer Gerichtsentscheidung zufolge einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei zur Europawahl ausstrahlen. Intendanten dürften Wahlwerbespots nur dann wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze zurückweisen, wenn der Verstoß deutlich und offensichtlich sei, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Der Spot müsse beim Jugendsender YouFM ausgestrahlt werden. (Az.: 1 L 1559/24.F)

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Im Wesentlichen besteht der Werbespot aus dem Auszug eines Lieds einer Sängerin und einer Ansage einer Kandidatin. Der HR lehnte die Ausstrahlung ab, weil der Text des Lieds gegen den Jugendschutz verstoße. Darin werde Sex mit Gewalt verbunden.

Zwar gebe es beim Liedtext jugendschutzrechtliche Bedenken, eine schwere Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sei aber nicht anzunehmen, urteilten die Richter. Allein die Verwendung vulgärer und bewusst provozierender Sprache im Liedtext sei kein Grund, die Ausstrahlung zu verweigern.

(P.Tomczyk--DTZ)

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