
Bundessozialgericht prüft Zuständigkeit bei Krankmeldungen

Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt heute (10.30 Uhr), inwieweit der Arzt oder der Patient dafür verantwortlich sind, dass die Krankenkasse zeitnah über eine Krankmeldung informiert wird. Im Streitfall geht es um Krankengeld. Der behandelnde Arzt händigte die für die Krankenkasse gedachte Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Patienten aus.
Da der sie nicht innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist an die Kasse weitergab, lehnte diese die weitere Zahlung von Krankengeld ab. Der Patient meint, sein Arzt sei für die Information der Krankenkasse zuständig gewesen. Dessen Versäumnis müsse sich die Kasse zurechnen lassen.
(W.Novokshonov--DTZ)