Deutsche Tageszeitung - Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren

Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren


Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren
Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren / Foto: © AFP

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) haben trotz des jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD gewarnt. "Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch", sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben). "Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden."

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Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse "im demokratischen Wettbewerb erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren kann", forderte der FDP-Chef. "Man muss sich um die Wählerinnen und Wähler der AfD, die erreichbar sind, bemühen. Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern auch mit konkreten Lösungen." Er empfehle "nüchterne, sachliche Härte".

Auch Buschmann verwies darauf, dass es für ein Verbotsverfahren sehr strenge Anforderungen gebe. Diese seien im Laufe der letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch immer strenger geworden, sagte er den Sendern RTL und ntv. "Und deshalb soll man ein solches Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn man nach Menschenmöglichkeit sicher ist, dass es gelingt."

"Stellen sie sich vor, man macht das auf gut Glück, ein Verfahren würde scheitern, die AfD würde sich dadurch ja als reingewaschen betrachten", gab der Justizminister zu bedenken. "Das wäre ein großer Propagandaerfolg. Das könnten auch die Unterstützer eines Verbotes nicht wollen."

Ähnlich skeptisch äußerte sich der Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr. "Wir sollten der AfD nicht mit einem Verbotsverfahren einen Vorwand für Mythenbildung geben", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die AfD müsse politisch bekämpft werden.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Montag entschieden, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz nicht zu beanstanden sei. Es wies damit eine Klage der AfD ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die AfD kündigte bereits an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

(V.Sørensen--DTZ)

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