Deutsche Tageszeitung - Cannabisgesetz: BGH soll Verwertung von alten Beweisen in Prozessen klären

Cannabisgesetz: BGH soll Verwertung von alten Beweisen in Prozessen klären


Cannabisgesetz: BGH soll Verwertung von alten Beweisen in Prozessen klären
Cannabisgesetz: BGH soll Verwertung von alten Beweisen in Prozessen klären / Foto: © AFP/Archiv

Über die Frage, ob sogenannte Encrochat-Daten in Cannabisprozessen weiter verwertet werden können, wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das Leipziger Landgericht veröffentlichte am Freitag ein Urteil, wonach solche Beweise, die nach altem Recht - vor dem neuen Cannabisgesetz - eingeholt wurden, weiter verwertbar bleiben. Es positionierte sich damit anders als das Landgericht Mannheim in einem vor etwa einem Monat bekannt gewordenen Urteil.

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Die sechste Strafkammer in Leipzig verurteilte den dortigen Angeklagten nach dem Konsumcannabisgesetz. Der Mann soll mit mehreren Kilogramm Marihuana gehandelt haben. Für den Tatnachweis kam es nach Gerichtsangaben auf Erkenntnisse aus der Auswertung verschlüsselter Handykommunikation an, nämlich der Encrochat-Daten.

Über die mit einer speziellen Software ausgestatteten Encrochat-Handys kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Dadurch konnten die Handys von zehntausenden Verdächtigen überwacht werden. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.

Der Bundesgerichtshof entschied im März 2022, dass die Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden können. Darunter fielen jene Taten, für deren Aufklärung auch Online-Durchsuchungen oder eine akustische Wohnraumüberwachung angeordnet werden dürften. Wegen der Cannabis-Neuregelungen zählten die Tatvorwürfe in Mannheim nicht mehr zu dieser Liste, erklärte das dortige Gericht im April und sprach den Angeklagten frei.

Die Leipziger Richter beurteilten die Frage anders. Sie erklärten, dass dem Beweismittel eine europäische Ermittlungsanordnung zugrunde gelegen habe, die zum Zeitpunkt des Erlasses nach deutschem Recht rechtmäßig gewesen sei. Auch wenn eine solche Anordnung inzwischen möglicherweise nicht mehr ergehen könne, dürften die Beweise dennoch verwertet werden.

Nach Angaben des Landgerichts Leipzig fielen beide Entscheidungen - die aus Sachsen und die aus Baden-Württemberg - am selben Tag, nämlich am 12. April. Demnach wurde auch gegen beide Urteile Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheide. Die übrigen Strafkammern in Leipzig hätten sich zu der Frage noch nicht positioniert.

(O.Zhukova--DTZ)

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