Deutsche Tageszeitung - OVG: Wagenknecht-Partei muss doch zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

OVG: Wagenknecht-Partei muss doch zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden


OVG: Wagenknecht-Partei muss doch zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
OVG: Wagenknecht-Partei muss doch zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Fabio De Masi, muss doch zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch per Eilverfahren und kippte einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.

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Der für die Sendung zuständige Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte für die Sendung am Donnerstag Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Linke eingeladen. Der verantwortliche Redakteur argumentierte, dass in der Sendung auch auf die ablaufende Wahlperiode geblickt werden solle, in der BSW noch nicht existierte. Außerdem müsse die Zahl der Gäste begrenzt werden, so dass sich der Sender auf die Vertreter der Parteien konzentriert habe, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten seien und in Deutschland ein relevantes Gewicht hätten.

Aus Sicht des OVG rechtfertigt das Sendungsformat die Nichtberücksichtigung des BSW nicht. Zwar stünde es dem WDR frei, eine Wahlsendung ausschließlich oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen. Es sei aber nicht erkennbar, dass dieser Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung stehe, erklärte das Gericht.

Es sei ebenso nicht festzustellen, warum die Gesamtzahl der möglichen Gäste zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Auch das Argument, nur Parteien mit relevantem Gewicht einzuladen, ließ das OVG nicht gelten. Seit Februar bewege sich das BSW in einem "Umfragekorridor" von vier bis sieben Prozent und habe damit teils bessere Chancen als FDP und Linke.

Das Verwaltungsgericht hatte vor einer Woche entschieden, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer "nach Ermessen selbst zu bestimmen". Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die "Wahlarena" eingeladen, ihm aber "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen".

(V.Varonivska--DTZ)

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