Deutsche Tageszeitung - Berufungsprozess gegen einschlägig bekannten Rechtsextremen in Halle

Berufungsprozess gegen einschlägig bekannten Rechtsextremen in Halle


Berufungsprozess gegen einschlägig bekannten Rechtsextremen in Halle
Berufungsprozess gegen einschlägig bekannten Rechtsextremen in Halle / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht Halle an der Saale hat ein Berufungsprozess gegen einen einschlägig bekannten Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt begonnen. In dem Verfahren gegen Sven Liebich geht es seit Freitag erneut um eine Reihe ihm vorgeworfener Straftaten, die er vor allem bei Kundgebungen in Halle begangen haben soll.

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Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli vergangenen Jahres unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Haft. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Die verbalen Angriffe des heute 53-Jährigen, der seit längerem auch im Fokus des Verfassungsschutzes steht, richteten sich der Anklage zufolge unter anderem gegen eine Journalistin und einen Journalisten. Zudem bot er über seine Internetseite einen Baseballschläger mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" zum Verkauf an. Auch habe er auf einer Demonstration Ende 2019 zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt.

Für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht sind Termine bis Anfang September angesetzt. Die Strafe kann auch höher ausfallen als in der Vorinstanz. Im Prozess vor dem Amtsgericht beantragten die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft und die Verteidigung Freispruch.

Zuvor war der Rechtsextremist wegen ähnlicher Delikte bereits zu Geldstrafen oder Bewährung verurteilt worden, erstmals wurde gegen ihn im vergangenen Jahr nun eine Freiheitsstrafe verhängt. Darin floss auch ein früheres Urteil des Landgerichts Halle mit ein.

Liebich war vor zwei Jahren wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz zu zehn Monaten Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Urteil wurde bestätigt.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen der Rechtsextremist aktuell vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine prorussische Positionen propagiert. Im Verfassungsschutzbericht 2022 des Landes Sachsen-Anhalt ist ihm ein ganzes Kapitel gewidmet.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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