Deutsche Tageszeitung - Vorwurf des Verwendens von NS-Parole: Weiterer Prozess gegen AfD-Politiker Höcke

Vorwurf des Verwendens von NS-Parole: Weiterer Prozess gegen AfD-Politiker Höcke


Vorwurf des Verwendens von NS-Parole: Weiterer Prozess gegen AfD-Politiker Höcke
Vorwurf des Verwendens von NS-Parole: Weiterer Prozess gegen AfD-Politiker Höcke / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Vor dem Landgericht in Halle an der Saale hat am Montag ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen des mutmaßlichen Verwendens einer verbotenen NS-Parole begonnen. Das Gericht in Sachsen-Anhalt verurteilte Höcke bereits vor rund sechs Wochen in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzte Losung "Alles für Deutschland" verwendet hatte.

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Auch in dem neuen Prozess geht es um die Verwendung der SA-Parole auf einer politischen Veranstaltung. Höcke soll im Dezember auf einem AfD-Treffen im thüringischen Gera dem Publikum "Alles für" zugerufen und seine Zuhörer mit Gesten animiert haben, anschließend "Deutschland" zu rufen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war sowohl dem AfD-Politiker als auch dem Publikum bekannt, dass es sich um eine verbotene Losung der NS-Bewegung handelte. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen des Geschehens in Merseburg anhängig. Die Anklage wirf Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Höcke selbst bestreitet eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen. Für den Prozess vor dem Landgericht in Halle ist bislang nur ein weiterer Termin für Mittwoch geplant. Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Auch im ersten Prozess vor dem Landgericht in Halle bestritt der studierte Geschichtslehrer, dass ihm die Herkunft der Parole bekannt gewesen sei. Das Urteil vom Mai ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte dagegen Revision ein, weshalb sich nun der Bundesgerichtshof damit befassen wird. Ursprünglich sollte der ähnlich gelagerte Vorfall in Gera im ersten Strafprozess mitverhandelt werden. Die Anklage wurde dann allerdings wieder abgetrennt.

Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Die AfD, die vom Thüringer Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, liegt in den Umfragen seit Monaten vorn. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.

(W.Budayev--DTZ)

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