Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Verwaltungsgericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten


Verwaltungsgericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Verwaltungsgericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten / Foto: © AFP/Archiv

Schwere Niederlage für die AfD in Bayern: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf der Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren. Das Gericht wies am Montag nicht nur die Klage der AfD gegen die Beobachtung zurück, es sah auch die grundlegende Voraussetzung für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen den Landesverband in Bayern gegeben. Der stellvertretende AfD-Landeschef Tobias Teich kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.

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Der bayerische Verfassungsschutz entschied im Juni 2022, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute.

Das Verwaltungsgericht prüfte für die Entscheidung tausende Seiten Material. Nach dieser Auswertung stellte das Gericht fest, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der in Bayern als Oppositionsführer im Landtag auftretenden AfD bestehen. So gebe es auf einem "ethnisch-biologischen Volksverständnis" basierende Äußerungen, die darauf abzielten, Deutsche mit Migrationshintergrund auszugrenzen.

Konkret verwies das Gericht darauf, dass etwa im Zusammenhang mit Migration in der AfD von einem "Bevölkerungsaustausch" gesprochen werde und Geflüchtete als "Invasoren" dargestellt würden. Menschen muslimischen Glaubens werde unterstellt, in Deutschland die Scharia einführen zu wollen.

Es gebe auch tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD die Regierung nicht nur mit zulässiger Kritik begleite, sondern die Regierungsarbeit in verfassungsschutzrechtlich relevanter Weise verächtlich gemacht werde. Es würden auch Umsturzfantasien öffentlich gemacht, Erschießungskommandos für politische Gegner und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert, erklärte das Gericht unter Berufung auf das gesammelte Material. "Vom Vorliegen einzelner verbaler Entgleisungen kann nach Überzeugung der Kammer nicht mehr die Rede sein", sagte der Vorsitzende Richter.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies auch durch die verschärfte Beobachtung durch den Verfassungsschutz und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Folgen für AfD-Funktionäre und Mitglieder bekommen.

Der stellvertretende AfD-Landeschef Teich sagte vor Journalisten, die Entscheidung sei nicht sonderlich überraschend. Schon in den vorherigen Eilverfahren war die AfD unterlegen. Die Urteilsbegründung werde der Landesvorstand zwar noch abwarten, dann aber "ziemlich sicher" Rechtsmittel einlegen. In einem ersten Schritt müsste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit einem Antrag der AfD auf die Zulassung der Berufung befassen.

Die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich eröffnete Möglichkeit nachrichtendienstlicher Mittel nannte Teich eine "Repression". Sorgen mache ihm dies aber nicht. "Wir haben nichts zu verbergen." Den Vorwurf des Gerichts, die AfD agiere auf einem "ethnisch-biologischen Volksverständnis" bezeichnete Teich als "absurden Vorwurf".

Im Mai entschied bereits das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf.

(V.Sørensen--DTZ)

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