Deutsche Tageszeitung - Trump beantragt Annullierung des Schuldspruchs im Schweigegeldprozess

Trump beantragt Annullierung des Schuldspruchs im Schweigegeldprozess


Trump beantragt Annullierung des Schuldspruchs im Schweigegeldprozess
Trump beantragt Annullierung des Schuldspruchs im Schweigegeldprozess / Foto: © GETTY IMAGES/AFP

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat die Annullierung seines Schuldspruchs im New Yorker Schweigegeldprozess beantragt. In dem am Mittwoch bei Richter Juan Merchan eingereichten Gesuch beziehen sich Trumps Anwälte auf die Entscheidung des obersten US-Gerichts von Anfang Juli, das Trump partielle Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung gewährt hatte. Deshalb solle das Urteil der Geschworenen aufgehoben und auch die Anklage gegen Trump nachträglich "verworfen" werden.

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Merchan kündigte an, er wolle über diesen Antrag am 6. September entscheiden. Trump war am 30. Mai von der Jury in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, per Fälschung von Geschäftsdokumenten eine vor der Wahl 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuscht zu haben. Der 78-Jährige ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.

Das Strafmaß für Trump hat Richter Merchan noch nicht verkündet. Dies war ursprünglich für diesen Donnerstag geplant gewesen. Doch kurz nach der Immunitätsentscheidung des Supreme Court hatte Merchan die Strafmaßverkündung auf den den 18. September verschoben - "falls dies noch notwendig ist", wie er damals verkündete.

Das konservativ dominierte Oberste Gericht hatte Trump - wie den US-Präsidenten generell - eine weitgehende Immunität gegen Strafverfolgung für ihre offiziellen Amtshandlungen zugestanden, was von dem voraussichtlichen erneuten Präsidentschaftskandidaten der Republikaner als Triumph zelebriert wurde.

Das Schweigegeld in Höhe von 130.000 Dollar (nach heutigem Wert von rund 122.000 Euro) war zwar vor der Wahl 2016 an Stormy Daniels geflossen und damit vor Trumps Einzug ins Weiße Haus. Gezahlt wurde es von Trumps damaligem Anwalt Michael Cohen. Dieser bekam das Geld dann aber laut der Anklage später von Trump zurückerstattet, als dieser bereits Präsident war - ein Vorgang, der mittels der Fälschung von Geschäftsunterlagen kaschiert worden sein soll.

Das von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Beweismaterial beziehe sich teilweise auf Handlungen Trumps, als er bereits Präsident war, sowie auf Aussagen von Mitarbeitern des Weißen Hauses, argumentierten nun Trumps Anwälte. Der Supreme Court hatte Trump allerdings keine vollständige Immunität für alle seine Handlungen während seiner Amtszeit zugebilligt: Nicht geschützt sind Handlungen, die Trump als Privatperson und nicht als Amtsträger ausübte.

Sollte der Annullierungsantrag vom Richter verworfen werden und damit der Schuldspruch Bestand haben, gilt eine Haftstrafe für Trump allerdings als unwahrscheinlich. Da er zum ersten Mal strafrechtlich verurteilt wurde und es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelt, erwarten Experten eine Bewährungs- oder Geldstrafe.

Trump soll kommende Woche von den Republikanern bei einem Parteitag offiziell zum Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl am 5. November ernannt werden. Der Rechtspopulist sieht sich noch mit drei weiteren strafrechtlichen Anklagen konfrontiert. In zwei der Fälle geht es um seine massiven Versuche, seine Wahlniederlage von 2020 gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden nachträglich zu kippen, in dem anderen Fall um seine Mitnahme geheimer Regierungsdokumente in sein Privatanwesen im Bundesstaat Florida.

Wie es mit diesen drei Verfahren nach der Immunitätsentscheidung des Obersten Gerichts weitergeht, ist völlig ungewiss.

(L.Møller--DTZ)

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