Deutsche Tageszeitung - Digital zum Amt: Reform der Verwaltungs-Digitalisierung in Kraft getreten

Digital zum Amt: Reform der Verwaltungs-Digitalisierung in Kraft getreten


Digital zum Amt: Reform der Verwaltungs-Digitalisierung in Kraft getreten
Digital zum Amt: Reform der Verwaltungs-Digitalisierung in Kraft getreten / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen von Behörden künftig einfacher digital abrufen können. Am Mittwoch trat dafür eine Änderung des Onlinezugangsgesetzes in Kraft. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reform als "ein wichtiges Upgrade für ein digitales Deutschland". Die Umsetzung wird aber je nach Bereich voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern.

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"Bürgerinnen und Bürger werden das unmittelbar im Alltag spüren", versprach Faeser. "In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende." Digitale Anträge würden die Papierform ersetzen. Unterschriften per Hand und auf Papier seien nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssten nur noch einmal vorgelegt werden.

Für Unternehmen werde es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, "die viel Bürokratie ersparen", erklärte die Ministerin weiter. "Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist."

Bundestag und Bundesrat hatten die Reform des Onlinezugangsgesetzes Mitte Juni im Vermittlungsverfahren gebilligt. Kernpunkt ist ein digitales Bürgerkonto, dass ab 2028 einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes ermöglichen soll. Die bisher nur mäßig erfolgreiche BundID wird dabei zur DeutschlandID weiterentwickelt. Sie soll "als zentrales Konto für Bürgerinnen und Bürger zur Identifizierung und Antragstellung" dienen.

Der Bund stellt dabei einen zentralen digitalen Siegeldienst bereit, den auch die Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nachnutzen können. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. "So sind oft hunderte, meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Behörden nicht länger erforderlich", erklärte das Bundesinnenministerium.

Die Kompatibilität verschiedener Systeme werde "durch einen verstärkten Fokus auf Standardisierung sichergestellt", hieß es weiter. Dies solle die Effizienz steigern und Hürden bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit abbauen.

Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte das Ziel, knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden. Die Reform soll das nun ändern.

(A.Stefanowych--DTZ)

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