Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen mutmaßliches Hisbollah-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Anklage gegen mutmaßliches Hisbollah-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien


Anklage gegen mutmaßliches Hisbollah-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Anklage gegen mutmaßliches Hisbollah-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der radikalislamischen Schiitenmiliz Hisbollah erhoben. Ammar A. soll in Syrien Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Der Syrer war im Dezember in Baden-Württemberg festgenommen worden. Er sitzt in Untersuchungshaft.

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Zwischen 2012 und 2014 soll er in einem syrischen Ort Mitglied der örtlichen Hisbollah-Miliz gewesen sein. Zweimal soll er zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern in Häuser eingebrochen sein und Gegenstände, Geld und Gold gestohlen haben.

In einem Fall im August 2012 sei auf seinen Befehl hin das Haus in Brand gesetzt worden. Die Bewohner seien körperlich misshandelt worden, ein Gruppenmitglied habe jemanden erschossen, erklärte die Bundesanwaltschaft. In einem anderen Fall habe er zusammen mit Begleitern einen Menschen mehrere Stunden lang gefangen gehalten und misshandelt.

Im April 2013 soll A. den Angaben zufolge zusammen mit anderen Hisbollah-Mitgliedern drei Zivilisten festgenommen und mehrmals mit Sturmgewehren geschlagen haben. Die Festgenommenen seien dann Mitarbeitern des militärischen Geheimdiensts übergeben worden. Diese hätten sie im Beisein von A. mit Stromkabeln geschlagen. Die Zivilisten seien mehrere Wochen lang im Gefängnis des Geheimdiensts festgehalten und massiv körperlich misshandelt worden, hieß es weiter. Die Zustände in den Zellen seien katastrophal gewesen.

Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen begangen zu haben. Teilweise soll er als Gehilfe gehandelt haben und teilweise bei den Taten noch Heranwachsender gewesen sein. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

(M.Travkina--DTZ)

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