Deutsche Tageszeitung - Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt

Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt


Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt
Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

Vertreter der Ampel-Parteien haben sich trotz der teilweisen Zurückweisung der Wahlrechtsreform zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Das Karlsruher Gericht habe "das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle am Dienstag. Die Entscheidung sei "im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz."

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Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei "vollbracht und verfassungsgemäß", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. "Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist."

Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach von einem "großen Erfolg", der "gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt" worden sei. "Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht."

Die Ampel-Vertreter begrüßten, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Dabei geht es um eine Änderung, wonach Direktmandate in Wahlkreisen künftig durch eine ausreichende Zahl an Zweitstimmen der Parteien gedeckt sein müssen. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Gekippt haben die Karlsruher Richterinnen und Richter aber die vorgesehene Streichung der Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, gemäß ihrem Zweistimmenanteil in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erzielen.

SPD-Vertreter Wiese bedauerte diese Entscheidung. "Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden", erklärte er. "Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden."

Der FDP-Politiker Kuhle begrüßte aber, dass es bei dem lange umstrittenen Thema durch die Entscheidung aus Karlsruhe nun die "nötige Klarheit" gebe. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Steffen plädierte dafür, sich das Thema nochmals "in Ruhe" anzuschauen. Er riet "von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl" ab.

Nach Angaben aus der Ampel-Koalition bedarf es durch die Gerichtsentscheidung im Prinzip keiner erneuten Rechtsänderung, damit die Grundmandatsklausel wieder wirksam wird. Sie gelte bereits durch den Richterspruch.

(W.Novokshonov--DTZ)

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