Deutsche Tageszeitung - Bundesinnenministerium will Schutz vor Waffen und Messern verbessern

Bundesinnenministerium will Schutz vor Waffen und Messern verbessern


Bundesinnenministerium will Schutz vor Waffen und Messern verbessern
Bundesinnenministerium will Schutz vor Waffen und Messern verbessern / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesinnenministerium will das Waffenrecht in Deutschland verschärfen. Aus Sicht des Ministeriums müsse "der Schutz der Bevölkerung vor Missbrauch von Waffen und Messern verbessert werden", sagte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag. "Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf." Das Ministerium werde "hierzu Änderungsvorschläge zum Waffenrecht vorlegen."

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Nach mehreren Messerattacken war der Ruf nach einer Änderung des Waffenrechts in den vergangenen Monaten lauter geworden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich bereits im Frühjahr für ein generelles Waffenverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere bei Messern, ausgesprochen.

Die niedersächsische Landesregierung hatte sich Ende Mai für eine Verschärfung des Waffenrechts über den Bundesrat eingesetzt. Demnach sollten unter anderem sämtliche Springmesser sowie weitere Messer mit einer Länge ab sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit verboten werden. Faeser begrüße die entsprechenden Forderungen des Bundesrates dazu, sagte die Ministeriumssprecherin gegenüber dem "Tagesspiegel".

Wie schnell es zu Veränderungen kommen kann, ist der Zeitung zufolge jedoch weiterhin offen. Der Bundesrat hatte in seinem Vorstoß bereits kritisiert, dass sich eine vom Bundesministerium angekündigte Novelle des Waffenrechts "nach mehr als einem Jahr immer noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet".

Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterflymesser sind bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

(V.Sørensen--DTZ)

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