Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Celle: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Celle: Gericht verhängt Bewährungsstrafe


Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Celle: Gericht verhängt Bewährungsstrafe
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Celle: Gericht verhängt Bewährungsstrafe / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat eine sogenannte IS-Rückkehrerin zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers am Dienstag als erwiesen an, dass die 32-Jährige 2014 von Hannover in das Bürgerkriegsland Syrien ausgereist war, um dort als Ehefrau eines Kämpfers der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu leben. Sie hatte diesen zuvor per Videotelefonat nach islamischem Ritus geheiratet.

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Nach dem Tod ihres Ehemanns während eines Kampfeinsatzes heiratete sie demnach in Syrien 2016 ein weiteres IS-Mitglied und führte dessen Haushalt. Außerdem kümmerte sich sie laut Gericht um Kinder anderer IS-Kämpfer. 2017 wurde die Beschuldigte während ihrer Flucht aus dem Herrschaftsgebiet der radikalislamischen Miliz von kurdischen Kräften gefasst und interniert. Sie gelangte später in die Türkei und wurde 2019 nach Deutschland abgeschoben.

Das Gericht wandte nach eigenen Angaben eine sogenannte Mitläuferklausel an und nutzte damit Milderungsmöglichkeiten beim Strafmaß. Die Schuld der Frau sei gering und der ihr zur Last gelegte Tatbeitrag nur "von untergeordneter Bedeutung". Ihre Ausreise zum IS sei maßgeblich dadurch motiviert gewesen, "ihrer Liebe zu folgen". Sie sei für den IS nur auf unterer Hierarchieebene tätig gewesen und habe sich im Verfahren "eindeutig" von diesem distanziert.

Mit dem Strafmaß lag das Gericht genau zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hatte auf eine eineinhalbjährige Haftstrafe plädiert, die Verteidigung der Frau wollte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

(A.Stefanowych--DTZ)

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