Deutsche Tageszeitung - SPD und Grüne sehen Gruppenantrag zu AfD-Verbotsverfahren kritisch

SPD und Grüne sehen Gruppenantrag zu AfD-Verbotsverfahren kritisch


SPD und Grüne sehen Gruppenantrag zu AfD-Verbotsverfahren kritisch
SPD und Grüne sehen Gruppenantrag zu AfD-Verbotsverfahren kritisch / Foto: © AFP/Archiv

SPD und Grüne sehen den geplanten Antrag einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbotsverfahren kritisch. Zwar sei die Debatte darüber berechtigt, doch "ein Verfahren muss auf Grundlage valider Fakten durchgeführt werden", sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Sie sprach sich dafür aus, zunächst vorliegende Beweise zusammenzutragen und zu prüfen, bevor der Bundestag über ein Verbotsverfahren entscheide.

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Mihalic wie auch SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast machten deutlich, dass diese Beweiserhebung zunächst vor allem Aufgabe der Exekutive sei, konkret der Innenministerien von Bund und Ländern. Dem Parlament fehlten dafür die notwendigen Mittel, konkret der Zugriff auf Erkenntnisse der Inlandsgeheimdienste.

Mihalic forderte die Innenressorts daher auf, für ein Verbotsverfahren "das Material endlich zusammenzutragen". Sie stellte klar, dass es in der Grünen-Fraktion breite Zustimmung für ein Verbot der AfD gebe, "wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen". Genau dies müsse aber zunächst geprüft werden.

Auch Mast wandte sich nicht in der Sache gegen ein solches Verbotsverfahren, wertete den Antrag der Gruppe um Wanderwitz jedoch als nicht zielführend. Daher sei zu befürchten, dass dieser Antrag "das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen möchte", wenn er im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden sollte. Zuvor hatte auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Zweifel geäußert, ob ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt "das richtige Instrument" sei.

Ohnehin ist fraglich, ob der von der Gruppe um Wanderwitz angestrebte Gruppenantrag eine Mehrheit im Bundestag erhalten würde. Von Seiten der Fraktionsspitzen von Union und FDP wurden bereits ablehnende Stimmen laut. Ein Verbotsantrag müsste beim Bundesverfassungsgericht entweder vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat gestellt werden.

(P.Tomczyk--DTZ)

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