Deutsche Tageszeitung - Aktivist von rechtsextremer Partei zu Recht nicht als Rechtsreferendar zugelassen

Aktivist von rechtsextremer Partei zu Recht nicht als Rechtsreferendar zugelassen


Aktivist von rechtsextremer Partei zu Recht nicht als Rechtsreferendar zugelassen
Aktivist von rechtsextremer Partei zu Recht nicht als Rechtsreferendar zugelassen / Foto: © AFP/Archiv

Rechtsreferendare dürfen sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg zurück. Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. (Az. 2 C 15.23)

Textgröße ändern:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, wo er sich bewarb, lehnte seinen Antrag unter anderem deswegen ab, weil der Bewerber führende Positionen bei der Partei innehatte und seine verfassungsfeindliche Haltung in Reden deutlich geworden sei. Außerdem habe er sich durch frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt.

Der Mann ging dagegen mit einem Eilantrag und einer Klage vor, hatte aber weder vor dem Verwaltungsgericht Würzburg noch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte.

In der Zwischenzeit wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen und ist inzwischen Anwalt. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte aber nun die Entscheidungen der Vorinstanzen.

Wie das Gericht ausführte, nehmen Referendare an der staatlichen Funktion der Rechtspflege teil. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten. Darauf hätten die Beteiligten einen Anspruch.

Die Anforderungen an einen Rechtsreferendar könnten dabei andere sein als die für die Zulassung eines Rechtsanwalts, erklärte das Gericht. Im konkreten Fall begründe schon die aktive Mitgliedschaft bei Der Dritte Weg Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers.

Die zuständigen Verfassungsschutzbehörden bewerteten die Partei als extremistisch. Ihre Struktur sei an einem sogenannten Führerprinzip ausgerichtet, führte das Gericht aus. Das Parteiprogramm beruhe auf der Vorstellung einer Ungleichwertigkeit von Menschen und der daran anknüpfenden rechtlichen Ungleichbehandlung, die gegen Grundwerte der Verfassung verstoße. Dass die Partei nicht verboten sei, spiele hier keine Rolle.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen

Nach den "GenZ"-Protesten vom Wochenende hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) dazu aufgerufen, die Interessen jüngerer Menschen stärker zu berücksichtigen. "Das sind genau die Debatten, die wir jetzt führen müssen, die auch die jungen Menschen sehr zurecht einfordern", sagte Prien am Montag im Sender RBB. Sie wies darauf hin, dass dafür auch ältere Generationen etwas abgeben müssten.

Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt

Zwei Tage vor den US-Kongresswahlen hat sich US-Präsident Donald Trump überzeugt von einem Sieg seiner Republikaner gezeigt. "Wir werden gewinnen", sagte er am Sonntag (Ortszeit). Die Demokraten seien "extreme und gefährliche Radikale", sagte Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung im Bundesstaat Iowa. Sie würden den Wohlstand der Bürger "stehlen" und Migranten ins Land lassen, die dann "plündern, vergewaltigen und brandschatzen" würden.

Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran

Zwei Tage vor den US-Kongresswahlen hat Präsident Donald Trump seine Drohung bekräftigt, die Angriffe gegen den Iran wieder aufzunehmen. "Der einzige Grund, warum ich mit dem Iran noch nicht fertig bin, ist, dass ich nett sein will", sagte Trump am Sonntag vor Anhängern bei einer Wahlkampfveranstaltung im Bundesstaat Iowa. Er wolle "all diese Leben retten". "Aber irgendwann werden wir ihnen einen harten Schlag versetzen müssen."

Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten

In Berlin starten am Montag (10.00 Uhr) die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer möglichen rot-grün-roten Regierung. Dazu kommen die Verhandler von Linken, Grünen und SPD nach Parteiangaben im Abgeordnetenhaus zusammen. Dazu gehören unter anderem auch die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp, SPD-Landeschef Steffen Krach und Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf.

Textgröße ändern: