Deutsche Tageszeitung - Generalbundesanwalt muss Medienanfrage zu sogenanntem Tiergartenmörder beantworten

Generalbundesanwalt muss Medienanfrage zu sogenanntem Tiergartenmörder beantworten


Generalbundesanwalt muss Medienanfrage zu sogenanntem Tiergartenmörder beantworten
Generalbundesanwalt muss Medienanfrage zu sogenanntem Tiergartenmörder beantworten / Foto: © AFP/Archiv

Der Generalbundesanwalt muss Fragen eines Journalisten zu den Umständen der Abschiebung des sogenannten Tiergartenmörders beantworten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab mit einem am Montag verkündeten Beschluss einem Eilantrag des Pressevertreters teilweise statt. (3 K 4458/24)

Textgröße ändern:

Im Zuge des größten Gefangenenaustauschs zwischen Russland und dem Westen seit dem Kalten Krieg hatte Anfang August auch der in Deutschland verurteilte Tiergartenmörder Vadim K. nach Russland zurückkehren dürfen. K. war Ende 2021 zu lebenslanger Haft in Deutschland verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Berliner Kammergerichts im Auftrag des russischen Staats im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten in der Hauptstadt erschossen.

Unmittelbar wandte sich ein freier Journalist mit mehreren konkreten Fragen zu den Umständen der Abschiebung an den Generalbundesanwalt. Die Behörde berief sich bei ihrer Ablehnung im Wesentlichen darauf, dass die Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Gefangenenaustausch überwiegend politischer Natur gewesen seien. Zudem sei eine Gefährdung außenpolitischer Belange der Bundesrepublik sowie der Sicherheit des Justizvollzugs nicht auszuschließen, wenn Einzelheiten zu den Kommunikationsprozessen veröffentlicht würden.

Dem folgte das Verwaltungsgericht Karlsruhe nur teilweise. Es verpflichtete den Generalbundesanwalt per einstweiliger Anordnung unter anderem zur Auskunft darüber, wann und wie die Behörde Kenntnis von der Ausweisungsverfügung zu K. erlangt habe, was mit der zuständigen Ausländerbehörde besprochen worden sei und inwieweit die Landesregierungen Bayerns und Baden-Württembergs über das Absehen von der weiteren Strafvollstreckung informiert worden seien.

Der weitergehende Antrag des Medienvertreters wurde abgelehnt, unter anderem, weil die Fragen bereits von anderer Stelle beantwortet wurden oder geheimhaltungsbedürftige Belange berührten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist möglich.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe

Hollywood-Regisseur Michael Mann ist berühmt für spektakuläre Schusswechsel in Thrillern wie "Heat" und "Collateral". Jetzt hat sich der 83-jährige Filmemacher selbst versehentlich mit einer Schusswaffe leicht verletzt. Wie Manns Agent am Sonntag mitteilte, löste sich an einem Schießstand in Los Angeles ein Schuss aus einer Waffe, die der Regisseur im Halfter trug. Mann habe eine "oberflächliche Verletzung" erlitten und sei medizinisch behandelt worden.

Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen

Die sechstägige Feuerpause in der russisch besetzten südukrainischen Stadt Oleschky ist zu Ende gegangen. "Die vom 27. Oktober bis zum 1. November geltende Waffenruhe ist beendet", erklärte der ukrainische Menschenrechtsbeauftragte Dmytro Lubinez am Sonntagabend. Die Feuerpause sei ein "wichtiger Schritt in unseren gemeinsamen humanitären Bemühungen" gewesen. Er arbeite nun mit der russische Menschenrechtsbeauftragten Jana Lantratowa an weiteren humanitären Initiativen, erklärte Lubinez.

Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl

Kurz vor den wichtigen US-Kongresswahlen werden die oppositionellen Demokraten im wichtigen Bundesstaat Michigan von internen Kämpfen erschüttert. Die demokratische Abgeordnete Haley Stevens, die ihrem linksgerichteten Parteikollegen Abdul El-Sayed in einer Senats-Vorwahl unterlegen war, stellte sich am Sonntag hinter den Senatskandidaten der Republikaner von Präsident Donald Trump.

Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska

US-Präsident Donald Trump ist mit einem höchst ungewöhnlichen Versuch gescheitert, den Ausgang einer Senatswahl im Bundesstaat Alaska im Fall einer Niederlage der Republikaner zu blockieren. Bundesrichterin Sharon Gleason wies am Sonntag eine Klage ab, in der das Justizministerium eine Blockade der Zertifizierung des Wahlausgangs bei einem Sieg der oppositionellen Demokraten forderte.

Textgröße ändern: