Deutsche Tageszeitung - Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten"

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten"


Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten"
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten" / Foto: © AFP

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen seines Gesetz zu "ausländischen Agenten" verurteilt, das nach Ansicht der Richter vor allem dazu diente, "zu bestrafen und einzuschüchtern". Das Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen, aber auch Journalisten und Wahlbeobachter dazu verpflichtet, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren, sei "stigmatisierend, irreführend und auf unangemessene Weise angewandt worden", urteilten die Richterinnen und Richter am Dienstag in Straßburg.

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Zu den mehr als 100 Klägerinnen und Klägern zählten der Radiosender Radio Free Europe/Radio Liberty und die Menschenrechtsorganisation Memorial, die sich seit mehr als 30 Jahren für die Aufarbeitung der stalinistischen Verbrechen in der Sowjetunion einsetzt.

Nach Ansicht des Gerichts verletzt das Gesetz zu ausländischen Agenten das Recht der Klägerinnen und Kläger auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf die Achtung des Privatlebens.

Seit 2012 müssen politische NGOs, die ausländische Gelder erhalten, sich als "ausländische Agenten" deklarieren, was der EGMR bereits 2022 als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft hatte. Das Gesetz wurde 2022 auf Medienorganisationen und einzelne Journalisten ausgeweitet.

Verstöße gegen die Vorschriften werden mit hohen Strafen belegt: Der Sender Radio Free Europe/Radio Liberty bekam eine Zahlung in Höhe von rund 16 Millionen Euro auferlegt. So genannte "ausländische Agenten" dürfen zudem keine öffentlichen Ämter bekleiden, keine staatliche Unterstützung Russlands erhalten, nicht an staatlichen Institutionen lehren und keine Inhalte für Minderjährige produzieren.

In einigen Fällen wurden Organisationen, unter ihnen auch Memorial, wegen mutmaßlich "schwerwiegender und wiederholter" Verstöße gegen die Registrierungspflicht aufgelöst.

Für Einzelpersonen ist eine Registrierung als "ausländischer Agent" mit hohen bürokratischen Auflagen verbunden. Nach Darstellung des Gerichts wird das Recht auf Achtung des Privatlebens auch verletzt, indem persönlichen Daten von Klägern veröffentlicht wurden. Sie mussten zudem "häufige und detaillierte" Berichte über ihre Finanzen einreichen, was dazu gedient habe, "sie zu überlasten und einzuschüchtern".

Das Gericht ordnete an, Russland solle den Klägerinnen und Klägern Entschädigungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zahlen. Der EGMR ist Teil des 46 Mitglieder umfassenden Europarats, des obersten Menschenrechtsgremiums des Kontinents. Er ist unabhängig von der Europäischen Union. Russland wurde im März 2022 nach dem Einmarsch in die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Das Gericht befasst sich weiter mit Fällen, die zuvor eingereicht wurden. Das russische Parlament hat jedoch Änderungen verabschiedet, die verhindern, dass Moskau Entscheidungen des EGMR umsetzt.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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